Abstinenznachweis MPU
Quelle: stockWERK

Abstinenznachweis für die MPU

Informationen zu Abstinenznachweisen für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

[16.09.2014] | al

Abstinenznachweise können in den unterschiedlichsten Bereichen erforderlich werden, z.B. bei beruflichen Abmahnungen des Arbeitgebers, im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum oder speziell im Verkehrsbereich, vor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei Drogen- oder Alkoholdelikten ab 1,6 Promille wird der Führerscheinentzug von einem unabhängigen Gutachter eingestuft, der je nach den Umständen des Falls, auch einen Alkohol-Abstinenznachweis oder ein sogenanntes Drogenscreening einfordern kann. Die Länge des Abstinenznachweises, sowie das Nachweismaterial wird dabei durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegeben. Sofern die Art der Nachweisanalyse nicht festgelegt wurde, kann die betroffene Person selbst zwischen Haaranalyse und Urinanalyse wählen.

Fachgerechte Probenahme für einen rechtssicheren Abstinenznachweis

Die Probenentnahmen müssen durch eine autorisierte Person, wie etwa durch den Hausarzt, einem Toxikologen oder durch entsprechend geschultes Laborpersonal erfolgen. Auch bei Institutionen wie dem Medizinisch-Psychologischen Institut (MPI) vom TÜV NORD können an über 50 bundesweiten Standorten entsprechende Tests und Screenings vorgenommen werden. Dabei ist es wichtig, dass das Untersuchungsmaterial auf korrekte Art und Weise gewonnen und an das Analyselabor übermittelt wird. Nur so ist gewährleistet, dass die toxikologische Untersuchung den aktuellen Status des Betroffenen zuverlässig wiedergeben kann.

Forensische Bedingungen für korrekte Probenentnahmen

Vor den benötigten Analysen, die bei den gängigen Nachweispflichten von 6 oder 12 Monaten, jeweils 4 bis 6 Untersuchungstermine benötigen, ist die Vorlage des Personalausweises Pflicht. Nur so kann bestätigt werden, dass es sich um die richtige Person handelt. Die Probenentnahme erfolgt stets unter Aufsicht. Speziell bei Urinkontrollen ist dies absolut notwendig um 100%ig zu gewährleisten, dass die Probe auf natürlichem Wege und direkt abgegeben wurde. Besteht ein Verdacht auf eine Unverwertbarkeit der Probe, muss diese umgehend durch den Probennehmer kontrolliert werden.

Nach der erfolgreichen Entnahme muss das entsprechende Feld zur autorisierten Probenahme auf dem Anforderungsschein durch den Probenentnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Anforderung an das Labor muss deutlich zeigen, auf welche Substanzen der Test durchgeführt wird. Zusätzlich müssen vom Spender vermittelte Informationen zum aktuellen Konsum von Medikamenten, eventuell ethanolhaltigen Lebensmitteln oder Mundhygienemitteln, Hanf- und Mohnprodukten dokumentiert werden. Speziell bei Haaranalysen sollte auch ein möglicher Passivkonsum aufgeführt werden, da diese durch Cannabisrauch, Kokainstaub oder ähnliches kontaminiert sein können, ohne dass die betroffene Person selbst Drogen konsumiert hat. Liegt eine Kontamination der Haarprobe vor, muss diese vor der eigentlichen Analyse mehrmals gewaschen werden. In diesem Rahmen muss bei positiven Laborergebnissen im Zweifelsfall nachgeprüft werden können, ob die letzte Waschflüssigkeit rauschmittelfrei war.

Das gewonnene Probenmaterial darf nicht an den Probenspender zurückgegeben werden, sondern muss direkt durch den Probennehmer an das Labor verschickt werden. Mit der finalen Unterschrift des Probennehmers wird offiziell bestätigt, dass alle Bedingungen der Entnahme korrekt eingehalten wurden und alle Zusatzinformationen vollständig sind.

Zusatzbedingungen für den Abstinenznachweis

Vor dem Beginn der Testzeit, muss die betroffene Person auf die allgemeinen Bestimmungen in Bezug auf Abwesenheiten, Verzichte und der Kurzfristigkeit der Probenentnahmen hingewiesen werden. Vor allem die Abnahmen von Urinkontrollen müssen kurzfristig und unvorhersehbar durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Probengeber während des Kontrollzeitraumes immer erst am Vortag von der nächsten Probenentnahme erfährt. Auch dies muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ist der Spender dabei abwesend, so dass der Testzeitraum länger als 6 Wochen unterbrochen wird, wird das Programm abgebrochen. Zudem muss die betroffene Person auf mögliche Verfälschungen von Laborergebnissen durch den Konsum von Mohnsamen, Cannabis- und Hanfprodukten hingewiesen und vor dem Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch gewarnt werden. Ist die Bescheinigung einer Alkoholabstinenz gefordert, erfolgt der Hinweis, dass während des gesamten Kontrollzeitraumes auf alle alkoholhaltigen Lebensmittel, Medikamente und Mundhygienemittel, sowie auf so genanntes alkoholfreies Bier, Sekt und Wein verzichtet werden muss.

Haaranalyse - Drogen und Alkohol

Haare stellen das geeignetste und langfristigste Untersuchungsmaterial zur Überprüfung eines Drogenmissbrauchs dar. Unabhängig ob potentielle Fremdstoffe oral, nasal, intravenös oder inhalativ aufgenommen wurden, werden diese immer in die Haarstruktur eingelagert und langfristig gespeichert. Die Dauer der Speicherung ist dabei abhängig von der Haarlänge. So kann beispielsweise, ausgehend von einer durchschnittlichen Haarwachstumsrate von ca. 1 cm pro Monat, anhand einer 12 cm langen Haarprobe das Konsumverhalten eines gesamten Jahres nachvollzogen werden. Dabei ist für die Analyse prinzipiell jedes Körperhaar geeignet. In der Regel werden jedoch für die Probe zwei bleistiftdicke Haarsträhnen unmittelbar über der Kopfhaut am Hinterkopf, entnommen.

Vor dem Schnitt, sollten die entsprechenden Strähnen mit einem Stück Schnur fixiert werden, damit alle Haare ungefähr die gleiche Länge haben. Sofern der Spender lange Haare hat, sollte die verbleibende Restlänge ebenfalls dokumentiert werden, um bei Bedarf genauere Rückschlüsse ziehen zu können. Einzelne Haare eignen sich dagegen nicht für eine Untersuchung.

Der Nachweis eines chronischen oder exzessiven Alkoholmissbrauchs ist im Haar über die Bestimmung des direkten Alkoholmarkers Ethylglucuronid, kurz EtG möglich. Diese natürliche chemische Verbindung wird nach Alkoholkonsum in geringen Mengen erzeugt und verteilt sich anschließend im gesamten Körper. Setzt sich EtG erst einmal in den Haaren ab, so wird es auch dort langfristig gespeichert und kann somit auch durch Tests nachgewiesen werden. Genau wie bei Drogen und Medikamenten gilt auch hier, dass 1 cm Haar in etwa einen Zeitraum von einem Monat abdeckt. Allerdings wird bei der Analyse auf Alkohol im Haar ein maximaler Nachweiszeitraum von 3 Monaten empfohlen, da EtG starke hydrophile (wasserliebende) Eigenschaften aufweist, die zu einem Auswaschen des Stoffes aus dem Haar führen können. Daher müssen für ein halbes Jahr 2 Proben und für ein ganzes Jahr vier Proben untersucht werden.

Urinanalyse - Drogen und Alkohol

Das Entgiften des menschlichen Körpers läuft durch die Nieren, über die Fremdstoffe herausgefiltert- und über den Urin ausgeschieden werden. Dies gilt auch für die Abbauprodukte von Drogen und Alkohol. Dementsprechend ermöglicht eine Urinanalyse den Nachweis solcher Stoffe, auch wenn das nachvollziehbare Zeitfenster stark von den jeweiligen Substanzen und deren Dosen abhängig ist. So eignet sich die Urinanalyse primär für kürzere Betrachtungszeiträume von mehreren Stunden, Tagen oder einigen Wochen.