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Erste-Hilfe-Kurs

Erste-Hilfe-Kurs: für den Führerschein

[16.08.2014] | al

Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe

Wie in vielen anderen europäischen Ländern, ist auch in Deutschland die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses vorgeschrieben, um einen Führerschein erhalten zu können. Dabei wird je nach Führerscheinklasse zwischen den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und dem Erste-Hilfe-Lehrgang unterschieden. Sofern man nicht, beispielsweise im Personenverkehr oder als aktiver Helfer etwa beim THW arbeitet, ist dabei nur die einmalige Teilnahme im Rahmen der Fahrschule, vor dem absolvieren der Führerscheinprüfung verpflichtend. Unabhängig vom Führerschein kann natürlich jederzeit ein solcher Kurs besucht werden. Experten empfehlen jedoch, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen, um zumindest die grundlegenden Sofortmaßnahmen im Notfall anwenden zu können.

Hilfe vor Ort ist gesetzliche Pflicht

Auch wenn viele Menschen der Meinung sind, dass nur der ärztliche Notdienst und Sanitäter für die Hilfe an der Unglücksstelle zuständig sind, so ist es nach § 323 des Deutschen Strafgesetzbuches (StGB) eine rechtliche Verpflichtung bei einem Notfall zu helfen, sofern man sich dabei selbst nicht in Lebensgefahr begibt oder andere wichtige Pflichten verletzt. So gehört das Absichern der Unfallstelle ebenso zu der Hilfe vor Ort, wie einen Notruf abzusetzen oder Verletzte zu beruhigen. Wer demnach bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten ist, kann laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Erst- und Laienhelfer sind rechtlich abgesichert

Im Gegenzug haben Ersthelfer vor Ort mit der Kostenabwicklung nichts zu tun - selbst dann nicht, wenn sie in guter Absicht bestimmte Rettungsmittel anfordern, die später jedoch nicht benötigt werden. Jeder Ersthelfer ist zudem automatisch gesetzlich gegen Körperschäden versichert. Sachschäden oder sonstige Auslagen werden dabei in der Regel durch die Versicherungen der Unfallbeteiligten ersetzt. Zu guter Letzt können Laienhelfer auch bei falscher Anwendung der Ersten Hilfe in keiner Form strafrechtlich belangt werden.

Anbieter und Preise von Erste-Hilfe-Kursen

Erste-Hilfe-Kurse werden in Deutschland in erster Linie von Orts- oder Kreisbüros von Hilfsorganisationen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), dem Deutschen Rotes Kreuz (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst angeboten. Mitglieder des ADAC oder der entsprechenden Organisationen erhalten zudem oftmals einen Rabatt auf die Kurskosten. Aktive Helfer können sogar komplett von den Kosten befreit werden. Natürlich gibt es auch diverse privat zugelassene Bildungsanbieter die ebenfalls Kurse und Lehrgänge in diesem Bereich anbieten. So gibt es im Rahmen der Führerscheinprüfung auch Fahrschulen, die selbst mit den benötigten Kurse aufwarten.

Die Preise für Erste-Hilfe Kurse sind generell je nach Anbieter und Region unterschiedlich. Jedoch gibt es durchaus Durchschnittspreise mit denen entsprechend gerechnet werden kann. So kosten die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die für den Führerschein der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T benötigt werden, in der Regel 10 bis 25 Euro. Für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ist hingegen ein Erste-Hilfe-Lehrgang Pflicht, der im Schnitt zwischen 20 und 45 Euro kostet. Beim Führerschein für Taxifahrer und LKW-Fahrer entstehen zudem noch Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, die in den meisten Fällen mit knapp 80 Euro zu Buche schlägt. Unterm Strich sollte der Preis eines Erste-Hilfe Kurses jedoch generell eine untergeordnete Rolle spielen, da vielmehr die Qualität und die optimale Vermittlung des Lernstoffs im Vordergrund steht. Dies nutzt am Ende nicht nur dem Kursteilnehmer sondern auch den möglicherweise irgendwann zu versorgenden Verletzten. Daher ist es durchaus empfehlenswert sich vor dem Besuch eines solchen Kurses im Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungswerten umzuhören und entsprechend auszutauschen. Auch das Internet kann nützliche Informationen zu örtlichen Anbietern liefern.

Lebensrettenden Sofortmaßnahmen - Kursdauer und Schulungsinhalte

Der Kurs "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" vermittelt dem Schüler die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe und wird daher auch oft als "kleiner Erste-Hilfe Kurs" bezeichnet. Die Gültigkeit eines bestandenen Kurses bleibt lebenslang bestehen. Die Kursdauer beträgt 4 Doppelstunden à 90 Minuten und beinhaltet folgende Abläufe:

  • Absichern der Unfallstelle und das Retten aus der Gefahrenzone
  • Das Absetzen eines korrekten Notrufs unter der Europaweiten Notrufnummer "112"
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Stabile Seitenlage, Stillung von Blutungen, Mund zu Mund-Beatmung und Schockbekämpfung

Da die Schulungen in der Regel laufend angeboten werden, sind keine Voranmeldungen oder sonstige Vorkenntnisse erforderlich. Meist reicht es sich einige Minuten vor Kursbeginn mit seinem Personalausweis vor Ort einzufinden.

Erste-Hilfe-Lehrgang - Kursdauer und Schulungsinhalte

Der Erste-Hilfe-Lehrgang, auch "großer Erste-Hilfe Kurs" genannt, bietet eine Erweiterung der Grundkenntnisse der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) und gilt dementsprechend in erster Linie als Aufbaukurs, der nach erfolgreicher Teilnahme an einem LSMU-Kurs durchgeführt werden kann. Zu Beachten ist, dass der Lehrgang nicht später als drei Monate nach dem bestandenen Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort begonnen werden darf und ebenfalls 4 Doppelstunden à 90 Minuten benötigt. Natürlich kann der Kurs auch direkt, ohne vorigen LSMU Kurs besucht werden \u2013 dann beträgt die Dauer allerdings 8 Doppelstunden à 90 Minuten.

Die Gültigkeit eines bestandenen Lehrgangs bleibt zwar auch hier lebenslang bestehen, allerdings schreiben Berufsgenossenschaften eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer 4 Doppelstunden umfasst.

Inhaltlich werden folgende Kenntnisse vermittelt:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen:

  • Verhalten an der Unfallstelle
  • Das Absetzen eines korrekten Notrufs unter der Europaweiten Notrufnummer "112"
  • Absichern der Unfallstelle und das Retten aus der Gefahrenzone
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Stabile Seitenlage, Stillung von Blutungen, Mund zu Mund-Beatmung und Schockbekämpfung

Weitere Erste- Hilfe Maßnahmen bei:

  • Lebensbedrohlichen Schockzuständen
  • Wunden und Wundversorgung
  • Vergiftungen (z.B. bei Alkohol, Medikamenten, Drogen Kohlendioxid, Kohlenmonoxid etc.)
  • Krampf- oder Schlaganfällen
  • Thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierungen oder Unterkühlungen)
  • Verätzungen
  • Insektenstichen, vor allem bei Stichen in Mund und Rachen
  • Kopfverletzungen und/oder Gehirnerschütterungen
  • Ersticken durch verschlucken von Fremdkörpern
  • Bauchverletzungen sowie akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit, Durchfall oder Erbrechen
  • Herz-Kreislauf-Störungen sowie bei Herzinfarkten oder Herzrythmusstörungen
  • Knochen- und Gelenkverletzungen

Einweisung und Transport:

  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Da der große Erste-Hilfe-Kurs aufwändiger sind, empfiehlt es sich die jeweilige Stelle vorab telefonisch zu Kontaktieren. Meist ist dann auch direkt eine Anmeldung für einen der anstehenden Kurse möglich. Das gleiche gilt für Weiterbildungen und Spezialisierungen von Erste-Hilfe Kursen für andere Bereiche wie etwa Erste-Hilfe bei Kindernotfällen, Senioren oder Behinderten.