Quelle: Alexander Raths

Führerschein

Der Führerschein - Kosten, Voraussetzungen und Schulungsinhalte

[16.11.2014] | gl

Was sind die Voraussetzungen um den Führerschein zu machen? Wie teuer ist die Fahrschule, was muss man in etwa für die Theorie aufwänden, was kosten die praktischen Fahrstunden und kommen noch weitere Kosten dazu? Das sind die ersten Fragen, die einen angehenden Fahrschüler beschäftigen.

Grundvoraussetzungen für die Führerscheinausbildung

Doch bevor man sich bei einer Fahrschule für die Führerscheinausbildung anmelden kann, müssen verschiedene Grundvoraussetzungen gegeben sein. Der angehende Fahrschüler...

  1. ... muss das geforderte Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse erreicht haben
  2. ... muss vorab einen Sehtest bestanden haben (Fahrerlaubnisverordnung § 12 Abs. 2 FeV: "Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.)
  3. ... muss einen Erste-Hilfe Kurs absolviert haben.
  4. ... muss ein aktuelles Passfoto für die Ausfertigung des Führerscheins bereit halten, das den Bestimmungen eines biometrischen Lichtbildes entspricht.
  5. ... darf keine Fahrererlaubnis der jeweiligen Klasse aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzen

Sollte ein Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch bestehen, müssen weitere Gutachten eingeholt werden, die zusätzliche Kosten verursachen können. Dies gilt besonders wenn bestimmte Fakten auf eine Abhängigkeit oder Missbrauch hinweisen oder wenn zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde. So ist bei vorhergehenden Verkehrsverstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss beispielsweise ein Medizinisch Psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen.

Kosten für den Führerschein

Abgesehen davon, dass jede Fahrschule das Recht hat ihre Preise selbst zu gestalten und das Preisniveau in Deutschland zudem starke regionale Unterschiede aufweist, verweisen seriöse Fahrschulen darauf, dass die Kosten auch individuell vom Können und Willen des Fahrschülers abhängen. Dennoch gibt es durchaus Anhaltspunkte und durchschnittliche Kostenspannen die einem helfen können, sich im Fahrschul-Preis-Dschungel zu orientieren.

Zu Beachten ist, dass neben den Kosten für den Theorieunterricht, den praktischen Fahrstunden, das ausgegebene Lernmaterial sowie die finale Prüfung, auch Gebühren für die Straßenverkehrsbehörde anfallen. Auch die Kosten der Zulassungsvoraussetzungen müssen bei einer Führerscheinplanung vorab bedacht werden.

In der Regel müssen für den Führerschein jedoch im Durchschnitt folgende Kosten veranschlagt werden:

Aufwendung für die Fahrschule Ø Kosten
Erste Hilfe Rettungskurs 20 Euro
Sehtest 6 Euro
Passfoto 3 - 10 Euro
Grundgebühr Fahrschule 50 - 300 Euro
Lehrmittel 50 Euro
Grundfahrstunden (Stunde: 45 Minuten) je 25 - 35 Euro
12 Sonderfahrten bei Klasse A1, A und B (Stunde: 45 Minuten)
(Anzahl der Fahrten ist sonst je nach Führerschein und Führerscheinvorbesitz unterschiedlich)
je 30 - 45 Euro
Theorieprüfung (Kl. A oder B) 11 Euro
Praxisprüfung (Kl. B) 79 Euro
Prüfungsgebühr 50 - 150 Euro

Benötigte Theoriestunden und Sonderfahrten

Während sich die Anzahl der benötigten Grundfahrstunden stark am Können des Fahrschülers orientieren, gibt es für die Theoriestunden sowie die pflichtmäßigen Sonderfahrten (Nachtfahrt, Überlandfahrt oder Autobahnfahrt) eine bestimmte Anzahl von Mindeststunden, die vor dem Prüfungsantritt absolviert werden müssen.

Der theoretische Grundstoff der Lerninhalte ist bei den Führerscheinklassen A1, A und B beim Ersterwerb auf 12 Doppelstunden angesetzt. Eine Doppelstunde besteht dabei aus 90 Unterrichtsminuten. Ist der Fahrschüler bereits im Vorbesitz eines Führerscheins, reduziert sich dieser Pflichtteil um die Hälfte, auf 6 Doppelstunden. Zu den allgemeinen, grundlegenden Lerninhalten wird zudem der jeweils klassenspezifische Lernstoff an die Fahrschüler vermittelt. Bei den Klassen A1 und A beträgt dieser 4 und bei Führerscheinklasse B 2 Doppelstunden.

Die 12 vorgeschriebenen Sonderfahrten setzen sich beim Ersterwerb des Führerscheins der Klassen A1, A und B aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen. Bei einer Klassenerweiterung von A1 auf A halbiert sich auch hier der Pflichtteil der Fahrten um die Hälfte, auf 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.

Sind alle nötigen Pflichtfahrten und Theoriestunden absolviert und befindet sich der Schüler auf einem geeigneten Leistungsniveau, können die theoretische und praktische Füherscheinprüfung in Angriff genommen werden. Entscheidend für die Bestimmung des Leistungsniveaus ist die Einschätzung des Fahrlehrers.