Quelle: ZF

Führerscheinklassen

16 Führerscheinklassen von A bis E

[16.08.2014] | al

Die Einführung der internationalen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E und der Möglichkeit von Unterklassen entspricht den Bestimmungen eines einheitlichen EU-Führerscheins. Ab dem 19.01.2013 umfasst das Fahrerlaubnisrecht 16 einzelne Führerscheinklassen. Diese EU-Fahrerlaubnisklassen entsprechen der 3. Führerscheinrichtlinie. Sie können durch Schlüsselzahlen eingeschränkt oder erweitert werden.

Klasse Führerscheinklasse Beschreibung Erwerb Setzt
voraus
Schließt ein
Kleinkrafträder
AM Führerscheinklasse AM zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung von bis zu 4kW bei Elektromotoren ab 16 Jahren bzw. in Österreich ab 15 Jahren - -
Krafträder
A1 Führerscheinklasse A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW ab 16 Jahren - AM
A2 Führerscheinklasse A2 Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg ab 18 Jahren - A1, AM
A Führerscheinklasse A Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen. ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A (beschränkt) (AB) oder ein Mindestalter von 25 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich A2 bzw. A (beschränkt) (AB), entfällt bei 25 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich A1, A2, AM
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
B, BF17 Führerscheinklasse B, BF17 Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren = Klasse BF17), ab 18 Jahren uneingeschränkt - AM, L.
Sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde ist die Klasse A1 eingeschlossen (z.B. Code 111 in Österreich)
C1 Führerscheinklasse C1 Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) ab 18 Jahren B -
C Führerscheinklasse C Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) - (auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 750 kg) ab 18 Jahren B C1
Omnibusse
D1 Führerscheinklasse D1 Kraftfahrzeuge bis 8m Länge und mit 10-16 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) - (auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 750 kg) ab 21 Jahren B -
D Führerscheinklasse D Kraftfahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) - (auch mit Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 750 kg) ab 21 Jahren B D1
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger
BE (und BEF17) Führerscheinklasse BE (und BEF17) Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren = Klasse BEF17), ab 18 uneingeschränkt. B -
C1E Führerscheinklasse C1E Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE, D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden
CE Führerscheinklasse CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T
D1E Führerscheinklasse D1E Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE, C1E, sofern C1 vorhanden
DE Führerscheinklasse DE Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D BE, D1E, C1E sofern C1 vorhanden
Sonstige
L Führerscheinklasse L Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h), Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h ab 16 Jahren - AM
T Führerscheinklasse T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h ab 16 Jahren - AM, L

Der EU-Führerschein - einheitliche Fahrerlaubnis für Europa

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