Insassenunfallversicherung
Quelle: ZF

Insassenunfallversicherung

[14.07.2016]

Die gebräuchlichste und am weitesten verbreitete Variante der Insassenunfallversicherung ist das Pauschalsystem. In diesem System ist jeder Platz im Kraftfahrzeug mit der gewählten Versicherungssumme versichert. Verschuldet der Fahrer den Unfall, so steht den verletzten Insassen Schadenersatz aus der normalen Kfz- Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeuges zu. Die Insassenunfallversicherung muss deshalb nicht überflüssig sein, denn: es wird auch bei Unfällen geleistet, die ohne Verschulden des Fahrers eintreten (z.B. durch geplatzte Reifen); auch der verletzte Fahrer erhält Ersatz für den entstandenen Schaden, ihm steht kein Anspruch aus der eigenen Kfz- Haftpflichtversicherung zu; verursacht ein nicht versicherter Fußgänger oder Radfahrer Ihren Unfall, so bestehen in schweren Fällen kaum Aussichten auf vollständigen Schadenersatz. Die Insassenunfallversicherung zahlt unabhängig von der Verschuldensfrage. Die einzigen Ausnahmen sind: vorsätzlich herbeigeführte Unfälle und Straftaten; ohne Wissen oder Zustimmung des Halters fahrende Personen; durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol (Blutalkoholgehalt von mehr 1,1 Promille) verursachte Unfälle. Nur in diesen Fällen besteht bedingungsgemäss kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.