Quelle: qvist

Kfz-Steuerrechner

Jährliche Kfz-Steuer berechnen

[02.08.2015] | gl

Ein Fahrzeughalter ist in Deutschland laut §1 KraftStG zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) verpflichtet. Diese Steuer bemisst sich bei Pkw und Motorrädern nach Hubraum, Art des Motors (Diesel- oder Ottomotor) und der Schadstoffklasse. Welcher Steuerklasse ein PKW angehört, lässt sich aus den letzten beiden Ziffern (= Schadstoffschlüssel) des 6-stelligen Eintrags unter Fahrzeug- und Aufbauart (Ziffer 1) im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ablesen.

Zur Berechnung der jährlichen Kfz-Steuer für Pkw bietet sich der Kfz-Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen an. Mit diesem kostenlosen Online-Service können Sie die Kosten pro Jahr für einen Pkw in drei Schritten berechnen. Nach der Eingabe von Datum der Erstzulassung, Antrieb, Hubraum (in ccm), CO2 Wert (in g/km) erhalten sie eine genau Angabe der zu erwartenden Jahressteuer.

Kfz-Steuer für Elektroautos

Für mit Null-Emissions-Fahrzeuge, auch Elektroautos genannt gilt eine Sonderregelung: Das Halten von PKW mit reinem Elektroantrieb, ist zurzeit für fünf Jahre ab der erstmaligen Zulassung kraftfahrzeugsteuerfrei. Danach wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen und um die Hälfte ermäßigt.

Kfz-Steuer für Autos mit Hybridantrieb

Für Pkw mit Hybridantrieb, alternativen Kraftstoffen und bivalentem Antrieb (z.B. LPG / Erdgas und Benzin) gilt keine besondere Regelung. Diese Fahrzeuge werden wie normale Otto- oder Diesel-Pkw besteuert.