Aus Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister

Bundestag beschließt neues Punktesystem für Verkehrssünder

[17.05.2013] Auto-News | sk

Wenn es nach dem aktuellen Beschluss des Bundestags geht, soll das Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg nach 50 Jahren erstmals neu aufgesetzt werden. Bundesverkehrminister Peter Ramsauer will das bisherige Punktesystem in Fahreignungsregisters, kurz FAER, umbenennen und einfacher, durchschaubarer und gerechter gestalten. Vor der finalen Zustimmung des Bundesrates regt sich jedoch Widerstand seitens der Opposition, die das Gesetz als unzureichend bezeichnet und mit einer Blockade in der Länderkammer droht.

Die Reform die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, soll nur noch Verkehrsverstöße ahnden, die sicherheitsgefährdend sind. Dies würde auch Folgen für einen Teil der 47 Millionen Punkte bedeuten, die derzeit in Flensburg gespeicherten sind. Punkte für leichte Ordnungswidrigkeiten wie etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette würden komplett wegfallen, während im Gegenzug Geldbußen erhöht werden sollen.

Maximal 3 Punkte für schwere Vergehen - ab 8 Punkte Führerscheinentzug

Anstelle der bisherigen Skala des aktuellen Verkehrszentralregisters von eins bis sieben Punkten, soll es bei dem neuen Gesetz im Rahmen des FAER, je nach Schwere des Vergehens nur noch maximal drei Punkte geben. Gefährliche Überholmanöver werden künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden drei statt der aktuell sieben Punkte fällig. Bei acht Punkten folgt der Führerscheinentzug.

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Anders als bisher sollen die in Flensburg gespeicherte Punkte künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere des Vergehens nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. So soll ein gerechteres Verhältnis zu den Verkehrsdelikten geschaffen werden, denn bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.

Dementsprechend müssen auch Fahreignungs-Seminare neu konzipiert werden. Diese sollen zukünftig ab sechs Punkten Pflicht sein und 600 statt bisher 200 Euro kosten. Auch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird angepasst und ist nicht mehr fixer Bestandteil des Punktesystems. Vielmehr sollen nun in Form eines eigenen Projekts, pädagogische und psychologische Elemente kombiniert werden. Dabei bleibt die Möglichkeit erhalten, Punkte mit einem freiwilligem Seminarbesuch abzubauen - allerdings nur maximal zwei Punkte innerhalb von fünf Jahren.

Der Punkteabbau ist einer der wesentlichen Punkte, die von der Opposition kritisiert werden. Während Verkehrsminister Ramsauer, der die Reduktion der Punkt urprünglich ebenfalls abschaffen wollte, diesen in Kombination mit entsprechenden Seminaren letztendlich doch vertretbar fand, warb die stellvertretende verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kirsten Lühmann dagegen für einen kompletten Verzicht auf einen solchen Punkteabbau. „Damit wäre der Sicherheit wesentlich mehr Genüge getan“, so die Politikerin.

Ob das Gesetz noch von der Opposition gekippt werden kann ist allerdings fraglich. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesrat.