Oldtimer H-Zulassung

Neue Regelungen für H-Zulassung

[19.03.2012] Oldtimer

Seit November 2011 gelten für die Begutachtung von Oldtimern neue Richtlinien und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen. Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieur - die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zwar gleich geblieben, dennoch gibt es einige wichtige Neuerungen. So fällt das bislang fünfstufige Bewertungssystem weg. Zukünftig reicht schon ein guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung aus um den positiven Bescheid zu erhalten.

Verschärft wurden hingegen die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet worden sein. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut werden, sofern sie technisch zum Fahrzeug passten.

Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe und Lenkung. Weiter erlaubt ist auch das Verwenden von Originalteilen bei der Restauration.