ADAC: Schmerzensgeld für psychische Leiden

ADAC fordert Entschädigung für Angehörige Schwerstverletzter

[10.05.2007] Ratgeber

1000 Euro für einen Trümmerbruch im Schlüsselbein, 5000 Euro für eine schwere offene Unterschenkelfraktur mit nachfolgender Bewegungseinschränkung: Wer ohne Schuld von einem anderen verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Finanzielle Trostpflaster für Angehörige von Unfallopfern kennt das deutsche Recht aber bislang nicht.

Der ADAC fordert daher vom Gesetzgeber, auch in Fällen von erheblichen psychischen Beeinträchtigungen bei Angehörigen von Schwerstverletzten eine Schmerzensgeldzahlung zu ermöglichen. Dies ist in anderen europäischen Ländern bereits durchgesetzt. So wird in Belgien, Frankreich, Spanien und Luxemburg der "Trauerschaden" nicht nur im Falle des Todes, sondern auch bei schweren Verletzungen nahestehender Menschen ersetzt.

Auch die Schweiz billigt den nahen Angehörigen bei schwerster Verletzung des Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. In Schweden bekam die Familie eines Unfallopfers wegen psychischer Belastung Schmerzensgeld in Höhe von 2 730 Euro zugesprochen.

In Deutschland gibt es derzeit nur eine Entschädigung für einen "Schockschaden", wenn also die Angehörigen durch die seelische Erschütterung selbst krank werden. Ein Ehepaar, das seine drei Kinder bei einem Verkehrsunfall verlor und bei dem der Ehemann durch sein Leid arbeitsunfähig wurde, erhielt vom Gericht insgesamt 45 000 Euro.