Autounfall
Quelle: Dmitry Kalinovsky

Autounfall - wie verhalte ich mich richtig?

Das richtige Verhalten bei einem Autounfall

[22.10.2013] Ratgeber | al

Schlechtere Sichtverhältnisse in den Abendstunden, durchwachsenes Wetter, plötzlicher Wildwechsel und kaltnasse Straßen - im Herbst und Winter steigt nicht nur durch diese Faktoren das Unfallrisiko auf Deutschlands Straßen. Laut der Unfallbilanz des statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2012 fast 10 Prozent der verzeichneten Autounfälle mit derartigen Ursachen in Verbindung zu bringen. Daher ist es in dieser Jahreszeit umso wichtiger, gut auf einen Notfall vorbereitet zu sein, um die Unfallstelle abzusichern und ggf. Leben retten zu können.

Die korrekte Absicherung der Unfallstelle ist das A und O

Gerät man in einen Unfall, ist der erste und wichtigste Schritt die korrekte Absicherung der Unfallstelle. Dazu sollte zuerst die pflichtmäßige Warnweste angezogen werden, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Im Anschluss ist das Warndreieck gut sichtbar mindestens 100 Meter vor dem Unfallort aufzustellen, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle hingewiesen werden. Bei schlechten Sichtverhältnissen und speziell in den Abendstunden empfiehlt es sich zusätzlich eine Warnleuchte zu platzieren und - sofern möglich - die Fahrzeugbeleuchtung im Unfallwagen anzuschalten.

Polizei informieren

Handelt es sich um einen Unfall mit großem Sachschaden, gibt es Verletze oder sogar Tote, muss in jedem Fall die Polizei informiert werden. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ist nach §323 des Deutschen Strafgesetzbuches (StGB) vor Ort Erste Hilfe zu leisten, sofern man sich dabei selbst nicht in Lebensgefahr begibt oder andere wichtige Pflichten verletzt. Unverzichtbar ist hierbei der gesetzlich vorgegebene Verbandskasten, der immer auf dem neuesten Stand sein sollte.

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und kann laut Gesetz mit einer Freiheitsstraße von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldbuße bestraft werden. Steht ein Unfallbeteiligter sichtlich unter Alkohol oder Drogeneinfluss, sollte ebenfalls die Polizei gerufen werden. Dies gilt auch für leichte Unfälle in denen die Schuldfrage nicht geklärt ist oder wenn Personen aus dem Ausland direkt in den Unfall verwickelt sind. In solchen Fällen nehmen die Beamten vor Ort ein Unfallprotokoll auf, das die wesentlichen Fakten enthält und der Unfallhergang dokumentiert.

Ist die Schuldfrage klar kann unter Umständen auf die Polizei verzichtet werden

Wenn es sich bei dem Unfall lediglich um einen leichten Sachschaden handelt, die Schuldfrage geklärt ist und sich die Beteiligten einig sind, kann gegebenenfalls auf die Polizei verzichtet werden. Wird der Unfallschaden selbst aufgenommen, empfiehlt sich der europäische Unfallbericht als Vordruck, da dieser alle wesentlichen Vorgaben wie Personalien, Kfz-Versicherung und Zeugen enthält, so dass eine genaue Protokollierung des Unfallhergangs gewährleistet werden kann. Dieser steht zusammen mit weiteren Schadensmerkblättern für ganz Europa auf der Website des ADAC als Download bereit.

Sind alle Fakten aufgenommen, sollten zusätzlich Fotos von der Unfallstelle gemacht werden, um bei der späteren Schadensregulierung Beweise vorlegen zu können. Versicherungen empfehlen dem Unfallverursacher den Schaden möglichst zeitnah der eigenen Versicherung zu melden. Auch der geschädigte Autofahrer sollte zeitnah Kontakt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bei ausländischen Unfallverursachern hilft das Deutsche Grüne Karte Büro weiter

Wurde der Unfall von einem ausländischen Verkehrsteilnehmer verursacht, kann sich der Geschädigte an das Deutsche Grüne Karte Büro (Telefon: 030 / 2020 5757) wenden. Diese Einrichtung wurde von den deutschen Autohaftpflichtunternehmen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte Systems gegründet und sorgt für eine unkomplizierte Abwicklung des Falls indem es den Schaden so reguliert, als hätte ihn ein deutscher Verkehrsteilnehmer verschuldet.