Diese Änderungen erwarten Kraftfahrer 2014

Änderungen im Punktsystem und Bußgeldkatalog - Warnwestenpflicht kommt

[11.12.2013] Ratgeber | gl

Im kommenden Jahr erwarten die Kraftfahrer in Deutschland verschiedene Neuerungen. Unter anderem tritt die Reform des Flensburger Punktesystems in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen im Bußgeldkatalog mit sich. Zudem gilt ab Juli 2014 auch in Deutschland die Warnwestenpflicht.

Polizeikontrolle
Nach der Reform des Punktesystems wird es noch ein, zwei oder drei Punkte bei Verkehrsverst??en geben, Foto: Gerhard Seybert

Neuerungen durch die Reform des Flensburger Punktsystems

Ab dem 01.05.2014 tritt ein neues Punktsystem in Kraft. Damit wird die Flensburger Punktekartei, in der aktuell über neun Millionen Bundesbürger eingetragen sind, umfangreich reformiert. Grundsätzlich lässt sich die Reform wie folgt zusammenfasen: Weniger Punkte dafür höhere Bußgelder. Zudem gilt eine neue Punkteverteilung sowie neue Fristen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Punkte können auch weiterhin durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Dieses Rabattsystem ist zunächst auf fünf Jahre befristet, soll nach allgemeiner Einschätzung aber als Dauerregelung zum Punkteabbau erhalten bleiben.
  • Es gibt zahlreiche Änderungen im Bußgeldkatalog. Das allgemeine Bußgeldniveau wird angehoben. So liegt die Eintragungsgrenze zukünftig bei 60 statt 40 Euro. Zudem verdoppelt sich etwa die Strafe für das Einfahren in eine Umweltzone von 40 auf 80 Euro. Fahren ohne Zulassung kostet dann 70 statt bisher 50 Euro, ebenso wie das Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r), Auch wer mit Sommerreifen bei Eis und Schnee unterwegs ist, mit dem Handy am Steuer erwischt wird oder das polizeiliche Haltegebot missachtet, muss mehr zahlen als bisher.
  • Punkte gibt es nach der Reform nur noch für Verstöße, die tatsächlich die Verkehrssicherheit gefährden. Andere Verstöße werden nicht mehr erfasst und mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch 8. Je nach Schwere des Vergehens, werden die Verstöße mit einem Punkt ("schwere Verstöße", z.B. telefonieren mit dem Handy am Steuer), zwei Punkten ("besonders schwere Verstöße", z.B. Rote Ampel überfahren) oder drei Punkten ("Straftaten", z.B. Tunkenheit am Steuer) geahndet.
  • Pflichtseminare entfallen ebenso wie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen.

Warnwestenpflicht ab Juli 2014

Nach Beschluss des Bundesrates gilt ab Juli 2014 auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw oder Bus eine Warnweste nach Europäischer Norm EN 471 vorhanden sein. Motorräder bleiben von dieser Regelung weiterhin ausgenommen. In vielen anderen EU-Staaten gilt diese Pflicht schon lange. Die Warnwesten müssen bei einer Panne oder einem Unfall getragen werden, sobald das Fahrzeug verlassen wird.