Fahrzeug abmelden – Hinweise und Tipps zum Procedere

Das sollten Sie beachten wenn Sie ein Auto abmelden

[10.01.2014] Ratgeber | sk

Wer ein Auto anmelden, abmelden oder ummelden möchte, muss sich an die örtliche Kfz-Zulassungsstelle wenden. Doch welche Dokumente werden für das anstehende Procedere benötigt und was kostet dieser Vorgang? Im Internet tauchen immer wieder Fragen zu diesem Thema auf. Einige Antworten und hilfreiche Hinweise zu häufig gestellten Fragen versucht der folgende Beitrag zu geben.

Welche Unterlagen sind für die Abmeldung und Anmeldung eines Autos nötig?

Auto anmelden
Bei der An- oder Ummeldung eines Autos sollten Sie alle benötigten Dokumente mit sich führen, Foto: © Gerhard Seybert

Sie können in der Regel in einem Behördengang das alte Fahrzeug abmelden und das Neue gleich anmelden - sofern Sie an alle Unterlagen gedacht haben. Die folgenden Dokumente werden für die Abmeldung benötigt:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • bei Vertretung, eine gültige Vollmacht und entsprechend ein gültiges Ausweisdokument der vertretenen Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • eventuell Verwertungsnachweis eines Autoverwerters, ansonsten eine Erklärung über den Verbleib des Fahrzeugs

Für die An- beziehungsweise Ummeldung eines Kfz mit Halterwechsel, werden die nachfolgenden Unterlagen benötigt:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • bei Vertretung eine gültige Vollmacht und ein ebenfalls gültiges Ausweisdokument des Vertretenen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), wenn das zuzulassende Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bisherige Kfz-Kennzeichen

Kann das bisherige Kfz-Kennzeichen beim neuen Fahrzeug weitergenutzt werden?

Ja, sofern der Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirkes stattfindet. Dann kann das Autokennzeichen des bisherigen Fahrzeuges problemlos weitergenutzt werden.

Kann ich mein Auto auch ohne Fahrzeugschein anmelden?

Während der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) der Identifizierung eines Fahrzeugs dient und neben technischen Informationen auch definiert, auf wen das Auto zugelassen ist, werden im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vor allem Angaben zum Eigentumsschutz festgehalten. Kurz: im Fahrzeugbrief steht, wem das Auto gehört.

Sofern ein Fahrzeug z.B. über einen Raten-Finanzierung abbezahlt wird, erhält der Käufer lediglich den Fahrzeugschein ausgehändigt. Den Fahrzeugbrief behält der Autohändler, da das Auto bis zur Zahlung der letzten Rate rechtlich in seinem Besitz verbleibt. Ein abschließender Eigentümerwechsel finde bei einem Autokauf erst statt, wenn dem neuen Eigentümer neben dem Fahrzeug auch der Fahrzeugbrief übergeben wurden. Ohne Fahrzeugbrief ist allerdings keine An- oder Ummeldung des Autos bei der Zulassungsbehörde möglich. Zum Zwecke einer An- oder Ummeldung händigt der Händler den Fahrzeugschein jedoch aus, sofern entsprechende Sicherheiten hinterlegt werden (in der Regel Fahrzeug inklusive aller dazugehörigen Schlüssel).

Wie viel kostet die Anmeldung eines Fahrzeugs?

Die Kosten für die Anmeldung beziehungsweise Abmeldung eines Fahrzeuges sind nicht einheitlich geregelt. Allerdings kann von durchschnittlichen Kosten ausgegangen werden, zu denen hier eine Übersicht zu finden ist. Sollen die bisherigen Nummernschilder weitergenutzt werden, wird in der Regel ein Aufschlag für Wunschkennzeichen in Höhe von 15 Euro fällig. Die Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes kostet etwa 20 Euro. Hinzuzurechnen sind zudem die Gebühren für die Abmeldung des bisher genutzten Fahrzeuges.