Mitführungspflicht für Warnweste und Verbandkasten

Wichtig vor der Fahrt in den Urlaub: Verbandkasten und Warnwesten

[23.06.2015] Ratgeber | sk

Die Urlaubszeit steht vor der Tür und viele werden die Fahrt ins Urlaubsdomizil wieder mit dem Pkw antreten. Bevor die Reise allerdings losgeht, sollten Sie prüfen, ob ein Verbandkasten und ausreichend viele Warnwesten an Bord sind. Denn seit dem vergangenen Jahr schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Mitführen dieser beiden Ausrüstungsgegenstände vor.

Warnweste
Seit dem 1. Mai 2014 gilt eine Mitführungspflicht für Warnwesten, oto: Peter Atkins

Warnwestenpflicht seit Mai 2014

Seit dem 1. Mai 2014 gilt nicht nur eine Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material, den sogenannten Verbandkasten, sondern auch für genormte Warnwesten. Zugelassen sind Warnwesten die der Prüfnorm DIN EN 471 oder EN ISO entsprechen und eine rote, gelbe oder orange Farbe haben. Zwar gilt die neue gesetzliche Mitführungspflicht nur für eine Weste, es ist aber empfehlenswert, für jeden Mitfahrer eine an Board zu haben. Für Kinder und Jugendliche gibt sind auch kleinere Größen verfügbar.

Prüfen Sie den Verbandkasten regelmäßig

Bei der Prüfung des Verbandkastens, sollten Sie zuerst einen Blick auf das Verfalldatum der Inhaltsteile werfen. Da durch lange Aufbewahrungszeiten, extreme Temperaturen, Staub oder unsachgemäße Lagerung die Klebestellen der Verpackungen beschädigt werden können, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände mit Ablauf des Verfallsdatums. Daher müssen solche Inhaltsteile umgehend ausgetauscht werden. Was in einen Verbandkasten hinein gehört, ist in der DIN-Norm 13164 festgelegt. Diese wurde zuletzt im Januar 2014 den aktuellsten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst. Daher sollten vor allem ältere Verbandkästen auf ihre Vollständigkeit geprüft werden.

Der optimale Aufbewahrungsort für Warnweste und den Verbandkasten

Verstauen Sie die Warnwesten und den Verbandkasten so im Fahrzeug, dass Sie diese bei einem Unfall schnell zu Hand haben. Der Kofferraum ist ein denkbar schlechter Aufbewahrungsort, da der Zugang zu den Westen und dem Erste-Hilfe-Material durch Koffer und Taschen blockiert werden kann. Verstauen Sie sie daher innerhalb des Cockpits, so dass Sie vom Fahrersitz aus mit einem Griff alles notwendige zur Hand haben. Unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz oder in einem leicht zugänglichen Ablagefach wie dem Handschuhfach sind die Gegenstände gut untergebracht.

Fahrzeug richtig beladen

Beim Beladen des Fahrzeugs ist es wichtig, besonders schwere Gepäckstücke wie Koffer und Reisetaschen flach im Kofferraum zu platzieren. Verteilen Sie die Gepäckstücke gleichmäßig, damit kein Übergewicht auf einer Seite entsteht und verwenden Sie gegebenenfalls Spanngurte zum Fixieren. Prüfen Sie zudem die zulässige Achslast für Ihr Fahrzeug und überschreiten Sie diese nicht. Sofern Sie eine Dachgepäckbox verwenden, sollten Sie auch hier auf das zulässige Maximalgewicht achten und die Auswirkung auf den verlagerten Schwerpunkt beachten.