Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Im Herbst steigt die Gefahr von Schäden durch Hagel und Sturm

[28.10.2013] Ratgeber | gl

Sturm, Hagel, herabfallende Äste. Im Herbst steigt die Gefahr von unwetterbedingten Schäden am Auto. Doch wer zahlt bei zerschlagenen Autoscheiben oder zerbeulten Motorhauben? Und wie sollte man sich nach einem solchen Schaden verhalten? Wir erklären worauf es ankommt.

Fahren bei Nebel
Im Herbst steigt die Gefahr von unetterbedingten Schäden, Foto: ATU

Kfz-Teilkaskoversicherung versichert gegen Hagel und Sturm

Versicherungsnehmer einer Kfz-Teilkaskoversicherung sind bei unwetterbedingten Schäden auf der sicheren Seite sein. Diese freiwillige Zusatzversicherung greift unter anderem bei Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl und versichert auch Schäden durch Hagel und Sturm. Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug ab, spielt aber für besagte Unwetterschäden keine Rolle. Die Teilkaskoversicherung reicht aus.

Allerdings hat der Leistungsumfang der Teilkasko Grenzen: ein Schaden, der durch ein Unwetter verursacht wurde, muss in der Regel durch konkreten Angaben vom Wetteramt untermauert werden. Schäden werden erst ab Windstärke 8 anstandslos übernommen. Ist man mit Ästen oder einem umgestürzten Baum kollidiert, wird der Nachweis schwieriger: sofern die Gegenstände schon länger auf der Straße lagen, kann die Teilkasko die Regulierung verweigern. In einem solchen Fall greift nur die Vollkaskoversicherung zuverlässig, da von einem selbstverschuldeten Schaden ausgegangen werden muss.

Ähnliches gilt für Wasserschäden etwa durch Überschwemmungen nach einem Herbststurm. Wird das in einer Tiefgarage geparkte Fahrzeug durch eindringendes Wasser beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Nimmt der Fahrzeughalter jedoch das Risiko in Kauf, eine überschwemmte Straße zu befahren, und bleibt daraufhin stecken, kann ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dann zahlt die Versicherung nicht.

Was kostet eine Teilkasko-Versicherung?

Die anfallenden Versicherungsbeiträge für eine Teilkasko-Versicherung richten sich nach dem Typenklassen-Einstufung des Autos, der gewählten Eigenbeteiligung (in der Regel zwischen 150 und 500 Euro) sowie nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers (siehe auch Regionalklasse). Die Beitragssätze können sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden. Daher bietet sich ein Versicherungsvergleich an. So lassen sich auch mögliche Beitragsnachlässe der Versicherungsgesellschaft feststellen. Sparen können Sie zum Beispiel, wenn Ihr Fahrzeug in der Regel in einer Garage oder einem Carport untergestellt ist. Da dies das Schadensrisiko minimiert, können entsprechende Prämienvorteile zum tragen kommen.

Was ist nach einem Unwetterschaden zu tun?

Sofern man von einem Unwetterschaden betroffen ist, sollte man schnellst möglich Kontakt mit seiner Kfz-Versicherung aufnehmen. Umso länger mit der Meldung gewartet wird, desto schwieriger wird gegebenenfalls der Nachweis, dass der Schade durch ein Unwetter zustande gekommen ist. Erst in Rücksprache mit der Versicherung sollten Sie dann einen Gutachter aufsuchen bzw. den Schaden durch eine Werkstatt reparieren lassen. Eine Rückstufung muss bei der Teilkasko-Versicherung übrigens nicht gefürchtet werden.