Tag Fahrzeugüberführung

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Sogenannte Kurzzeitkennzeichen sind vor allem für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder Prüfungsfahrten vorgesehen. Die rechtliche Basis für diese Art von Kfz-Kennzeichen ist § 16a FZV.