Im Jahr 1998 beschloss die EU-Kommission die Einführung des sogenannten EU-Kennzeichens. Es soll vor allem die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten zeigen.
Kfz-Nationalitätszeichen dienen der Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu ihrem jeweiligen Zulassungsland und müssen bei einer Fahrt ins Ausland außerhalb der EU am Fahrzeugheck links angebracht sein.