Im Jahr 2018 kamen hierzulande 29.213 Kinder im Straßenverkehr zu Schaden. 79 Unfälle endeten tödlich, 18 mehr als im Vorjahr. Statistisch gesehen…
Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit einem entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.