Beleidigungen im Straßenverkehr
Quelle: ADAC

Beleidigungen im Straßenverkehr

Motzen lohnt sich nicht – Bußgelder für Beleidigungen am Steuer

[03.01.2017] Ratgeber | gl

Auf Deutschlands Straßen sind Beschimpfungen und abfällige Gesten leider an der Tagesordnung. Dem einen geht es nicht schnell genug, die andere beschwert sich gestenreich über ein unnötiges Fahrmanöver. Und wenn man dann erst an der Ampel neben dem vermeintlichen Übeltäter steht, tauscht man gerne noch ein paar Nettigkeiten bei geöffnetem Fenster aus. Bemerkungen wie "Wo hast du denn deinen Führerschein gemacht!" sind dabei meist nur der Anfang. Viele Verkehrsteilnehmer lassen ihrem Unmut freien Lauf und poltern los was das Vulgär-Vokabular hergibt. Dabei sollte Ihnen jedoch bewusst sein, dass sie der verbale Schlagabtausch teuer zu stehen kommen kann.

Beleidigung gilt als Straftatbestand

Eine Beleidigung zählt zu den sogenannten Ehrdelikten und somit als Straftatbestand. Laut aktueller Rechtssprechung kann ein solches Vergehen mit bis zu 4.000 Euro geahndet werden. Darüber gibt der 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs in §§ 185 - 200 Auskunft. Theoretisch ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich, iedoch ist dieses Strafmaß eher unüblich. Anders sieht das aus, wenn der Streit nicht verbal bleibt, sondern man den Kontrahenten tätlich angreift. Dann kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Bußgeld für Beleidigung im Straßenverkehr?

Sofern es nach einer Beleidigung zur Anzeige mit anschließender Verurteilung kommt, unterscheidet sich das Strafmaß teils deutlich. Während der Ausspruch "Dumme Kuh" bereits mit 300€ geahndet wurde, kann es bei Entgleisungen wie "Alte Sau" richtig teuer: bis zu 2.500 Euro wurden in Gerichtsurteilen dafür bereits verhängt. Der von vielen leichtfertig eingesetzte "Stinkefinger" kennzeichnet das obere Limit im Bußgeldkatalog für Beleidigung: bei bis zu 4.000 Euro Strafe, sollten sie es sich zweimal überlegen, andere Verkehrsteilnehmer mit dem ausgestreckten Mittelfinger zu konfrontieren.

Keine festen Regelsätze für Beleidigungen

Letztlich hängt das Strafmaß jedoch von der individuellen Tatumständen und den beteiligten Personen ab. Zudem orientiert sich das Bußgeld an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Es wird in Tagessätzen bemessen, die sich am monatlichen Einkommen orientieren. Übrigens: Besonders streng werden "Ausraster" gegenüber Ordnungshütern wie Polizisten oder Politessen geahndet. In der Regel erstatten diese als Vertreter des Staates gemeinsam mit dem Dienstvorgesetzten Anzeige, was dem Tatbestand zusätzliches Gewicht verleiht. Dann kann schon eine unbedachte Äußerung wie "So ein Kasperleverein!" teuer werden.

Aggressionen im Straßenverkehr vermeiden

Daher unsere Empfehlung: setzen Sie sich generell ohne Aggressionen ans Steuer und legen Sie eine defensive Fahrweise an den Tag. Fahren Sie ruhig und souverän und lassen Sie sich nicht durch Drängler oder Besserwisser provozieren. Das alleine hilft schon, dabei die meisten Konfliktsituationen zu entschärfen. Und wenn die Pferde doch einmal mit Ihnen durchgehen, hilft meist eine ehrliche Entschuldigung, um die Situation zu deeskalieren.