Sonderkennzeichen werden in Deutschland zum Beispiel für Behördenfahrzeuge verwendet. Auch Bundespolizei, Bundeswehr und das Technische Hilfswerk nutzen spezielle Kfz-Kennzeichen.
Ein rotes Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen für Kfz-Händler ausgestellt
Kfz-Kennzeichen werden von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegeben und stellen die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und ggf. deren Anhänger dar.
Für das rote Kennzeichen gibt es zahlreiche Bezeichnungen. Manche sprechen vom Wechselkennzeichen, andere vom roten Nummernschild, einem Kurzzeitkennzeichen oder dem Händlerkennzeichen.