Verkehrsrechtsschutzversicherung
Quelle: fovito

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung

[04.04.2015] | gl

Unklare Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall enden oft vor Gericht. Dadurch entstehen schnell Anwalts- und Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe. Die Kosten dafür können mit einer sogenannten Verkehrsrechtsschutzversicherung absichert werden. Auch falls Gutachter oder Sachverständige hinzugezogen werden müssen, kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung dafür auf.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel folgende Bereiche ab:

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzug erlittenen Schadens.
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.
  • Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. (Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangener Straftat.)
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug. (Kauf, Verkauf usw.)
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten. (z.B. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen z.B. bei Personenschäden oder bei einem Unfall im Ausland erreicht schnell einen hohen Streitwert und damit auch ein hohes Prozessrisiko. Im Ausland ist zudem ein Anwalt vor Ort empfehlenswert, was einen weiteren Kostenfaktor darstellt, der durch eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung abgemildert werden kann.

Aber auch falls es mit einer Kfz-Werkstatt zum Streit um Kosten oder Leistungen kommt, unterstützt die Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Rat und Tat. Im besten Fall kann keine außergerichtlichen Einigung erreicht werden. Auch dann kommt die Versicherung für die entstandenen Kosten auf. Übrigens gilt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht nur für Autofahrer, sondern für alle aktiven Verkehrsteilnehmer. Das heißt, dass Sie auch abgesichert sind, wenn Sie mit dem Fahrrad oder Motorrad unterwegs sind.