Was tun beim Verlust des Führerscheins?

So beantragen Sie einen neuen Führerschein

[10.03.2016] Ratgeber | al

Wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde, sollten Sie als betroffene Person schnell handeln. Denn ohne ein Ersatzdokument dürfen Sie in Deutschland aufgrund der Führerscheinmitführpflicht kein Kraftfahrzeug führen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Verlust Ihres Führerschein-Dokuments achten müssen.

F?hrerschein
In Deutschland gilt eine Führerscheinmitführpflicht, daher sollten Sie den Verlust des Dokuments umgehend bei den zuständigen Behörden melden, Foto: Alexander Raths

Haben Sie Ihren Führerschein verloren?

Wenn Sie Ihren Führerschein aus Unachtsamkeit verloren haben, müssen Sie bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuausstellung stellen. Dazu benötigen Sie Ihren Reise- oder Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. In bestimmten Fällen verlangt die Behörde zudem eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des alten Führerscheins, um Dokumentenfälschung vorzubeugen. Inklusiver dieser eidesstattlichen Versicherung beläuft sich die Gebühr für den Ersatzführerschein auf etwa 65 Euro.

Wurde ihr Führerschein gestohlen?

Sofern Ihr Führerschein gestohlen wurde, muss dies bei der Polizei angezeigt werden. Dort erhalten Sie eine sogenannte Diebstahlbescheinigung. Diese wird benötigt, um bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein zu beantragen. Für die Beantragung eines neuen Dokuments wird in der Regel eine Gebühr von 35 Euro fällig. Bis zur Aushändigung können allerdings zwischen zwei und sechs Wochen vergehen. Die Zeitspanne hängt von der Auslastung der Führerscheinstelle und der Bundesdruckerei ab, die das neue Dokument ausstellt. Sofern Sie nicht so lange auf den neuen Führerschein warten können, ist gegen eines Zuschlags auch eine Eilausstellung möglich.

Kann ich vorab einen vorläufigen Führerschein beantragen?

Da einige Autofahrer aus beruflichen oder familiären Gründen auf den Führerschein angewiesen sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Übergangsführerscheins für Fahrten im Inland vorgesehen. Ein solcher vorläufiger Führerschein ist nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig und besitzt nur eine temporäre Gültigkeit. Er läuft ab, sobald der neue Führerschein zugestellt wurde. Auf dem vorläufigen Führerschein sind Name und Adresse des Inhabers sowie die zugelassenen Fahrzeugklassen vermerkt. Anders als beim normalen EU-Führerschein ist aber kein Bild vorhanden. Übrigens: auch für den vorläufigen Führerschein gilt eine Mitführpflicht.

Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht

Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörden kann auch eine „Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht“ ausgestellt werden. Eine solche ist meist ohne Wartezeit erhältlich und kostet zwischen 10 und 20 Euro. Sie dient als Alternative zum vorläufigen Führerschein, gilt allerdings nur für das Inland.

Was ist zu tun wenn der Führerschein wieder auftaucht?

Sollte ihr alter Führerschein wider Erwarten wieder auftauchen, muss die Führerscheinstelle unverzüglich informiert werden. Diese wird dann den alten Fahrausweis vernichten. Wer diese Regelung missachtet, muss wegen des Verdachts auf Dokumentenfälschung mit einem Bußgeld rechnen.