Kennzeichenmitnahme: Altkennzeichen stehen hoch im Kurs

Kfz-Kennzeichen mitnehmen - so geht's

[11.09.2015] Ratgeber | al

Die Autofahrer hierzulande mögen Ihre individuellen Kfz-Kennzeichen. Viele möchten ihr altes Nummernschild aus Nostalgie oder aufgrund des lokalen Zugehörigkeitsgefühls nicht aufgeben. Das muss seit Beginn diesen Jahres auch nicht mehr sein. Seither ist die Mitnahme des alten Kennzeichens auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erlaubt. Die Kennzeichenmitnahme ist mit geringeren Kosten und einem überschaubaren bürokratischen Aufwand verbunden. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.

Die Mitnahme von Kfz-Kennzeichen wird in Deutschland immer häufiger genutzt, Foto: © VRD

Behördengang weiterhin notwendig

Seit dem 1. Januar 2015 Jahres dürfen Autofahrer bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein Stück Heimat in Form ihres alten Kennzeichens an den neuen Wohnort mitnehmen. Somit entfällt die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, jedoch muss man den Behördengang für eine Ummeldung des Fahrzeugs noch immer auf sich nehmen. Dafür entfallen jedoch die Kosten für die Anfertigung eines neuen Kfz-Kennzeichens, die sich auf rund 20 Euro belaufen. Zudem fällt die Grundgebühr für die Ummeldung bei einer Mitnahme des Kennzeichens günstiger aus als bei einem Wechsel des Nummernschilds. Für die Ummeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsbehörde sind lediglich die neuen Adressdaten in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Abmahnung. Wird auch dieser Aufruf ignoriert, droht eine Strafgebühr in Höhe von 100 Euro. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Für die Ummeldung des Fahrzeugs im Zuge eines Umzugs sind folgende Dokumente vorzulegen: