Quelle: Goodyear

EU-Reifenlabel - Neue Richtlinien für Autoreifen

Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung - das EU-Reifenlabel

[16.10.2012] Reifen | gl

Seit November 2012 müssen Autoreifen, die in der EU als Neuware verkauft werden, mit dem EU-Reifenlabel gekennzeichnet werden. Das verlangt die Europäische Reifen-Kennzeichnungsverordnung. Das neue Label zeigt eine plakative Bewertung der drei Kriterien Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und Außengeräusch. Das Kennzeichnungssystem orientiert sich an bereits bekannten Bewertungssystemen und ist vergleichbar mit der Energieklassen-Kennzeichnung von Haushaltsgeräten. Das Reifenlabel soll den Kunden beim Kauf von Autoreifen einen einfachen Vergleich ermöglichen.

Das neue Label gemäß Europäischer Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung, Foto: wdk

Die Berwetungsklassen sind wie folgt gegliedert:

Die neue EU-Verordnung schreibt vor, dass die Eigenschaften eines Autoreifens in den Kriterien Rollwiderstand und Nasslaufeigenschaften nach sieben Abstufungen von A (sehr gut) bis G (miserabel) einzuteilen sind. Zudem muss das Abrollgeräusch in dB angegeben werden. Auch die Größe des Labels ist genau definiert. Die Regelung gilt übrigens auch für Winterreifen. Allerdings werden für diese Reifenart weitere relevante Kriterien wie z.B. Bremseigenschaften auf glattem Untergrund noch nicht berücksichtigt, werden in den zuständigen EU-Gremien jedoch diskutiert.

Die neue EU-Verordnung gilt nicht für folgende Reifen:

Kritik am EU-Reifenlabel

Die Idee des Reifenlabels ist die einfache Vergleichsmöglichkeit der unterschiedlichen Produkte anhand von wenigen grundlegenden Kriterien. Allerdings hat das Europäischen Parlament bei der Neuregelung einen wichtigen Punkt außer Acht gelassen: wer kontrolliert die Angaben des Reifenlabels? Bislang können die Hersteller die anzugebenden Werte für ihre Reifen selbst ermitteln. Somit muss der Kunde der Ehrlichkeit und Seriosität der Angaben vertrauen. Diese fehlende Kontrolle sorgt auf Seiten von Automobilclubs und Verbrauchervereinigungen immer wieder für Kritik. Somit liegt es sowohl in den Händen der EU-Kommission als auch der Mitgliedsländer, verlässliche Marktüberwachungssysteme einzuführen.