Rotes Kennzeichen

Rote Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten

[24.05.2014] | gl

Für das rote Kennzeichen gibt es zahlreiche Bezeichnungen. Manche sprechen vom Wechselkennzeichen, andere vom roten Nummernschild, einem Kurzzeitkennzeichen oder dem Händlerkennzeichen. Es besteht aus einem Zulassungskürzel und der Erkennungsnummer ohne Erkennungsbuchstaben, in Rot auf weißem Grund. In Deutschland existieren zur Zeit zwei unterschiedliche Arten von roten Nummernschildern für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten:

Rotes Kennzeichen für Gewerbetreibenede / Händler

Exemplarisches Rotes Kennzeichen für Händler,Dresden

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

Exemplarisches Rotes Kennzeichen für Oldtimer, Hamburg

Rotes Kennzeichen beantragen

Gewerbetreibende (z.B. Autohändler oder Kfz-Werkstatt), die häufig Sonderfahrten wie Überführdungsfahrten oder Testfahrten vornehmen müssen, sind dazu berechtigt, ein dauerhaft gültiges "rotes Kennzeichen" zu beantragen. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen, lokalen Zulassungsbehörde gestellt werden. Für die Erteilung muss der Antragsteller einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen und muss seinen Bedarf für rote Kennzeichen nachweisen. Desweiteren werden folgende Unterlagen benötigt:

Für die Erteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für das H-Kennzeichen.

Kosten für ein rotes Kennzeichen

Die Kosten für ein rotes Nummernschild können nicht pauschal definiert werden, da die Gebühren nach Verwaltungsaufwand erhoben werden. Daher empfehlen wir, die anfallenden Kosten im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde nachzufragen. In der Regel wird für Händler ein Betrag zwischen 150 und 200 Euro berechnet. Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer kostet ab ca. 50 Euro.