Quelle: AvD

Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand laut Straßenverkehrs-Ordnung

[19.05.2014] | gl

Wer im Straßenverkehr nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhält, riskiert ein Bußgeldverfahren und eventuell sogar ein Fahrverbot. In Deutschland gilt folgende Regelung für den Sicherheitsabstand:

Sicherheitsabstand zur Seite:

Sicherheitsabstand nach Vorne:

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass der Fahrer das Fahrzeug komplett anhalten kann, sofern das vorausfahrenden Fahrzeug plötzlich abbremst. Dafür gelten folgende Faustformeln:

Diese Regelung gilt ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer.

Bußgeldrechner - Bußgeld berechnen

Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie die zu erwartende Strafe berechenen, die droht, sofern der festgeschriebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht eingehalten wurde.

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