Sonderkennzeichen werden in Deutschland zum Beispiel für Behördenfahrzeuge, Dienstwagen des Bundestags, des Bundesrats, der Bundesregierung, des Bundespräsidialamts und des Bundesverfassungsgerichts und der Zollbehörden verwendet. Auch Bundespolizei, Bundeswehr und das Technische Hilfswerk nutzen spezielle Kfz-Kennzeichen. Desweiteren zählen auch Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, Rote Kennzeichen, Grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Botschaftskennzeichen zu den Sonderkennzeichen.