Kurzzeitkennzeichen
Quelle: Björn Wylezich

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten

[05.08.2016] | gl

Das sogenannte Kurzzeitkennzeichen ist für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen und Prüfungsfahrten vorgesehen. Die rechtliche Basis für diese Art von Kfz-Kennzeichen liefert § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnun (FZV). Es ist nur maximal 5 Tage gültig und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Die Kosten für ein Paar belaufen sich auf 40 bis 80 Euro für Produktion und Verwaltungsgebühr.

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist die örtliche Zulassungsstelle zuständig. Benötigt wird dafür ein Personalausweis oder Reisepass und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Eine solche erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung beim Abschluss einer Überführungsversicherung. Die entsprechende eVB-Nummer muss dem Sachbearbeiter der örtlichen Zulassungsstelle mitgeteilt werden, woraufhin dieser überprüft ob die Nummer „in Nutzung“ ist. Ergänzend werden die technischen Daten des nicht zugelassenen Fahrzeugs benötigt, für das das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Diese müssen dann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.

Aussehen eines Kurzzeitkennzeichens

Ein Kurzzeitkennzeichens unterscheidet sich deutlich von einem herkömmlichen Autokennzeichen. Am rechten Rand ist ein auffälliger gelber Streifen aufgebracht, in dem drei Zahlenpaare zu sehen sind. Diese kennzeichnen das Ablaufdatum des Kennzeichens. Ist dort z.B. die Ziffernfolge 22 02 15 eingeprägt, verliert das Kennzeichen am 22. Februar 2015 seine Gültigkeit.

Desweiteren ist auf dem Kurzzeitkennzeichen das Unterscheidungszeichen (Kürzel) des jeweiligen Zulassungsbezirks und eine Nummernfolge zu finden, die mit 03 oder 04 beginnt. Eine blaue Stempelplakette ist zwischen Unterscheidungszeichen und Nummernfolge aufgebracht. Die EU-Kennzeichnung (blauer Balken links) entfällt bei dieser Kennzeichen-Art.

Besonderheiten beim Kurzzeitkennzeichen

Je nach Beschaffenheit des Fahrzeugs kann einigen Einschränkungen kommen, zum Beispiel wenn es sich um ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug handelt. Von den Regelungen zur Umweltplakette sind Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen ausgenommen. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur mit einem einzigen Fahrzeug genutzt werden. Somit ist das wechselnde Anbringen an mehreren Fahrzeugen nicht zulässig.

Kurzzeitkennzeichen statt Rote Kennzeichen

Früher konnten auch Privatpersonen ein sogenanntes "Rotes Kennzeichen" für Überführungsfahrten nutzen. Inzwischen stehen diese jedoch nur noch für gewerbliche Zwecke zur Verfügung, zum Beispiel für Kfz-Händler, -Herstellern oder -Werkstätten. Privatpersonen müssen also auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen.