Quelle: Toyota

Tuning

Tuning für das gewisse Etwas am Auto

[31.08.2014] | gl

Mit Tuning (abgeleitet vom engl. to tune = abstimmen ) wird die individuelle Veränderungen an Fahrzeugen wie PKW, LKW oder auch Motorrädern bezeichnet. Sinn und Zweck des Auto-Tunings ist die Verbesserung der Leistung und der Fahreigenschaften, so wie die optische und akustische Individualisierung. Meist steht jedoch die Feinabstimmung des Motors, der Aerodynamik der Karosserie oder des Fahrwerks zur Leistungssteigerung im Fokus. Dies wird beispielsweise durch den Einbau von Kompressoren und Turboladern, Lachgaseinspritzung oder Motoren mit größerem Hubraum erreicht.

Beim Fahrzeugtuning unterscheidet man folgende Bereiche:

Für umfangreiche Modifikationen an der Motorisierung oder Karosserie in Verbindung mit umfangreichen Individualisierungen wird auch der Begriff Customizing (englisch to customize = anpassen) verwendet.

Tuning Kits für Autos

Zahlreiche Hersteller bieten sogenannte Tuning Kits an. Gemeint sind Komplett-Sets, die alle relevanten Umbauteile für ein bestimmtes Fahrzeugmodell beinhalten. Enthalten sein können zum Beispiel neue Front- und Seitenschweller, Spoiler, Felgen, oder neue Schweinwerfer. Doch Tuning-Kits beschränken sich nicht nur auf Karosserieteile (Body Kits). In der Regel wird auch ein umfangreiches Motortuning angeboten, um die Leistung des eingebaute Aggregats zu optimieren.

Abnahme von Umbauten / Allgemeine Betriebserlaubnis

Die für das Tuning maßgeblichen Regelungen finden sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Im Normalfall ist nach umfangreichen Umbauten gerade im Bereich der Felgen, des Fahrwerks oder bei Aerodynamik-Bauteilen eine Einzelabnahme bei einem zugelassenen Sachverständigen notwendig. Dieser kann die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) um die nötigen Erweiterungen ergänzen. Zum Nachweis sollte die Abnahme bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden.

Wurden lediglich Fahrzeugteile mit "Allgemeiner Betriebserlaubnis" (ABE) verwendet, ist keine Abnahme notwendig.

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