Dashcam
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Dashcams

Mini-Kameras helfen bei der Unfallaufklärung

[16.05.2018] | gl

Sogenannte Dashcams dienen der Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus einem Fahrzeug. Mithilfe dieser Technik soll Im Falle eines Verkehrsunfalls der Tathergang nachvollzogen werden können. Lange war diese Art der Beweisführung jedoch strittig, da die Videobilder im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof schaffte im Mai 2018 jedoch Klarheit. Demnach sind Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel vor Gericht durchaus zulässig, jedoch muss die Verwendung im Einzelfall abgewogen werden.

So funktioniert eine Dashcam

Bei einer Dashcam handelt es sich um eine kleine Videokamera, die in der Regel am Armaturenbrett oder dem Rückspiegel montiert wird. Es gibt aber auch Modelle, die mit einem Saugnapf oder einem Klebepad an der Frontscheibe befestigt werden. Die Stromversorgung erfolgt meist über ein zusätzliches Kabel. Wird die Mini-Kamera aktiviert, zeichnet sie das Geschehen im frontalen Bereich des Objektivs auf. Die Aufnahmen werden für gewöhnlich in HD mit einer Auflösung von 720 Pixeln bei 30 Bildern pro Sekunde im H.264-Standard gespeichert. Somit können sie problemlos über ein modernes Abspielmedium, etwa ein Smartphone oder den heimischen PC, abgespielt werden.

Permanente Aufnahmen sind nicht zulässig

Die Aufnahmedauer hängt von den Einstellungen, dem Modell und natürlich vom verwendeten Speichermedium ab. Meist kommen hier SD- oder Micro-SD-Speicherkarten zum Einsatz, die eine Speicherkapazität von 32, 64 Gigabyte oder mehr haben können. Damit sind theoretisch mehrstündige Videoaufnahmen möglich, zulässig sind diese jedoch nicht. Laut dem Urteil des BGH muss sichergestellt sein, dass die Kameras nicht ständig "anlasslos" das Verkehrsgeschehen filmen. Stattdessen fordern die Richter die gefilmten Sequenzen ständig zu überschreiben, sofern kein Anlass für die Speicherung besteht. Erst im Bedarfsfall, etwa einem Verkehrsunfall, soll die Sequenz dauerhaft gespeichert werden. Somit ist vor Gericht im Einzelfall zu prüfen, ob die Aufnahmen letztlich verwendet werden dürfen oder nicht.

Versicherer wollen Dashcam-Videos nutzen

Viele Autoversicherer kündigten bereits an, zukünftig verstärkt auf Dashcam-Aufnahmen setzen zu wollen. Somit kann sich der Einsatz einer Dashcam für Autofahrer durchaus lohnen, wenn sie schuldlos in einen Unfall verwickelt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht vor allem beim Kampf gegen Versicherungsbetrug neue Möglichkeiten durch die Kameratechnik.