Sehtest
Quelle: coldwaterman

Sehtest

Sehtest für den Führerschein

[25.08.2015] | gl

Für den Erwerb eines Führerscheins darf in Deutschland rechtlich und aus Gründen der allgemeinen Sicherheit, ein bestimmter Sehschärfenwert beim Fahrzeugführer nicht unterschritten werden. Der Punkt, der in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung unter § 12 Abs. 2 FeV geregelt ist, besagt, dass sich Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Fahrzeugklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T einem Sehtest zu unterziehen haben. Dieser ist beim örtlichen Augenarzt, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem Optiker möglich. Erst mit Aushändigung der Sehtest-Bescheinigung, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe belegt, ist ein Erwerb des Führerscheins möglich.

Der Sehtest - Durchblick für den Führerschein

Sehtest Landoltringe
Der Sehtest wird mit Hilfe eines speziellen Sichtgeräts und den sogenannten "Landoltringen" durchgeführt, Wikipedia

Bewerber für einen Taxischein sowie der großen Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E müssen sich hingegen ausschließlich von einem Augenarzt untersuchen lassen und darüber hinaus, laut § 12 Abs. 6 FeV der Fahrererlaubnisverordnung, ein Gutachten vorlegen. Diese Untersuchung umfasst neben dem herkömmlichen Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit sowie des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Optiker oder Augenarzt?

Gerade bei jungen Führerscheinanwärtern mit unbelasteten Augen reicht für den Sehtest der Gang zum Augenoptiker völlig aus. Wurden allerdings leichte Unschärfen beim Sehen festgestellt oder trägt die Person Kontaktlinsen oder eine Brille, empfiehlt sich ein Besuch beim Augenarzt. Denn dort kann dann auch im Rahmen der Untersuchung ggfs. direkt eine entsprechende Korrektur verordnet werden.

Wichtig ist auf jeden Fall eine schon vorhandene Sehhilfe mit zum Augenarzt zu bringen. Ist während des Tests eine bestimmte Sehschärfe nicht ausreichend um einen Führerschein zu beantragen, wird ein augenärztliches Gutachten fällig. Die dazugehörige Untersuchung wird dann in der Regel gegen Aufpreis direkt vom Arzt durchgeführt und das entsprechende Gutachten erstellt.

Vorraussetzungen, Dauer und Kosten

Im Gegensatz zu Augenärzten können Sehtests beim Optiker in der Regel ohne Voranmeldung vorgenommen werden. Der Test selbst dauert nur etwa 10 Minuten und kostet laut gesetzlich vorgeschriebener Sehtestgebühr 6,43 Euro. Zusätzliche Gutachten des Augenarztes schlagen dagegen im Schnitt mit etwa 80 Euro zu Buche. Vor Ausgabe der Bescheinigung mit der gemessenen Sehleistung, muss der Personalausweis vorgelegt werden um sich auszuweisen.

Wie läuft der Sehtest ab?

Der Sehtest für den Führerschein muss von einer "amtlich anerkannten Sehteststelle" durchgeführt werden. Somit muss der Arzt oder Optiker entsprechend über die erforderliche Qualifikation und die nötigen Untersuchungsgeräte verfügen um den Test fachlich korrekt durchführen zu können. Der Sehtest selbst wird mit Hilfe eines speziellen Sichtgeräts und den sogenannten "Landoltringen" durchgeführt. Während der Projektion dieser Grafiken muss der Betrachter die Öffnung jedes Ringes erkennen und benennen wo sich diese genau befindet. Dabei wird vom Arzt oder Optiker die Sehleistung, der sogenannte Visus gemessen. Dieser muss auf jedem Auge einen Mindestwert von 0,7 erreichen, damit der Sehtest für die Fahrerlaubnis als bestanden gilt. Wird der Visus-Mindestwert auf einem oder beiden Augen nicht erreicht, ist der Test nicht bestanden. In so einem Fall darf die Fahrerlaubnis nur mit einem zusätzlichen Gutachten eines Augenarztes erteilt werden. Im Gutachten muss dabei festgehalten werden, dass alle Anforderungen mit einer verordneten Sehhilfe wie Kontaktlinsen oder einer Brille erfüllt werden. Dies wird dann auch bei bestandener Fahrprüfung in den Führerschein eingetragen, so dass der Fahrer sein Kraftfahrzeug rechtlich ausschließlich mit Brille führen darf.

Voraussetzungen für einen zusätzlichen Führerschein

Bei der Anmeldung zu einem zusätzlichen Führerschein, darf im Rahmen der Beantragung bei der Führerscheinstelle, der Sehtest oder das Gutachten nicht älter als zwei Jahre alt sein. Ist dies nicht der Fall, kann grundsätzlich auch ein alter Sehtest vorgelegt werden. Experten raten jedoch zu einem neuen Sehtest, wenn die letzte Bescheinigung oder das Gutachten länger als ein Jahr zurückliegt. Denn die Sehleistung der Augen kann sich generell auch in relativ kurzen Zeiträumen verändern, vor allem wenn man seine Augen im Rahmen des Berufs überdurchschnittlich anstrengt. Dementsprechend akzeptieren manche Führerscheinstellen in seltenen Fällen auch nur Sehtests die maximal 4 Wochen alt sind. Zwar ist dies die Ausnahme, aber es schadet dennoch nicht, sich vorab zu erkundigen oder vor der Anmeldung zu einem neuen Führerschein einfach einen ganz aktuellen Test durchführen zu lassen.

Die richtige Brille für den Straßenverkehr

Wird nach dem Sehtest vom Arzt das Tragen einer Brille verordnet, sollte man sich vor dem Kauf von einem Experten beraten lassen. Neben einem guten Sitz des Brillengestells, das in keinem Falle die Sicht behindert sollte, ist vor allem die Wahl der richtigen Brillengläser essentiell. So sind zum Beispiel leichte, kratzfeste und vor allem mehrfach entspiegelte Gläser sehr empfehlenswert, um nicht vom Gegenverkehr geblendet zu werden und stets klare Sicht zu haben.