Unfallwagen
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Unfallwagen - lont sich die Reparatur?

[17.04.2014] | al

Im Jahr 2011 ereigneten sich ca. 2,4 Millionen Unfälle in Deutschland. Der daraus resultierende Schaden beläuft sich pro Jahr auf über 30 Milliarden Euro. Dank der Weiterentwicklung bestimmter Sicherheitstechnologien wie ABS (Antiblockiersystem) oder ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) können die Personenschäden zwar jährlich immer weiter gesenkt werden, die Sachschäden sind jedoch weiterhin immens. Viele Unfallbeteiligte denken in Anbetracht ihres Unfallfahrzeugs allzu schnell an einen Totalschaden und damit den finanziellen Totalverlust ihres Fahrzeugs. Doch das muss nicht sein! Viele Händler haben sich auf die Nutzung von Unfallfahrzeugen spezialisiert. Zumindest als Ersatzteilelager können diese Unfallwagen noch einen relevanten Wert haben und Werkstätten oder privaten Bastlern mit den restlichen, nicht vom Unfall betroffenen Fahrzeugteilen, als günstige Alternative zu teuren Originalteilen dienen.

Totalschaden oder lont sich die Reparatur?

Unfallkosten beim Finanzamt geltend machen
In bestimmten Fällen können die Kosten im Zusammenhang mit einem Unfall auch beim Finanzamt geltend gemacht werden. Foto: GTÜ

Nach einem Unfall sollte der Schaden von einer Werkstatt bzw. einem Sachverständigen geprüft werden. Bei kleineren Schäden lohnt sich in der Regel eine Reparatur. Handelt es sich jedoch um einen größeren Unfall, bleibt zu klären ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Übersteigen die Kosten für die Instandsetzung den Restwert des Fahrzeugs, oder ist eine Reparatur technisch nicht mehr möglich, spricht man von einem Totalschaden. Man unterscheidet zwischen einem technischen Totalschaden und einem wirtschaftlicher Totalschaden.

Autoteile eines Unfallswagens verkaufen

Totalschaden bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass alle Teile des Fahrzeugs unbrauchbar sind. Einige Autoteile wie Bremsen, Getriebe, Scheinwerfer, verschiedene Karosserieteile oder auch Autositze können - sofern nicht vom Unfall betroffen - durchaus noch einen Käufer finden. Gegebenenfalls lohnt sich auch der Verkauf des kompletten Unfallwagens. Sollte man als Besitzer keine tieferen Kenntnisse im Bereich KFZ-Technik und Karosseriebau besitzen, ist der örtliche Schrotthändler ein guter Anlaufpunkt. Dieser bewertet das Fahrzeug und zahlt für die intakten Autoteile häufig einen angemessenen Preis.

Tipp: Unfallkosten beim Finanzamt geltend machen

In der Regel greift bei Fremdschäden die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Beulen und Schrammen am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung zuständig. Dass aber auch das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung den Schaden mildern kann, kommt nur den Wenigsten in den Sinn. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

So bieten die Finanzämter in folgenden Fällen finanzielle Hilfe an: Bauen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer beruflichen Fahrt einen Unfall oder sind in einen verwickelt, so können sie die hierdurch entstehenden Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.

Hierunter fallen insbesondere die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs sowie die des Unfallgegners, aber auch Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen, Gerichts- und Anwaltskosten, soweit nicht von dritter Seite Ersatz geleistet werden. Springt die Vollkaskoversicherung ein, ist nur die Selbstbeteiligung absetzbar.

Hat sich der Unfall auf einer Dienstreise oder bei Fahrten von Arbeitnehmern mit wechselnden Tätigkeitsstätten zugetragen, so sind nicht nur die Kosten absetzbar, sondern der Arbeitgeber kann die anfallenden Aufwendungen des Arbeitnehmers zudem in voller Höhe als Reisenebenkosten steuerfrei ersetzen. Allerdings gelten diese Regeln nur, wenn nicht schon von anderer Seite Zahlungen erfolgt sind, so die GTÜ.