Sonderkennzeichen

Sonderkennzeichen in Deutschland

[05.08.2016] | gl

Sonderkennzeichen werden in Deutschland zum Beispiel für Behördenfahrzeuge, Dienstwagen des Bundestags, des Bundesrats, der Bundesregierung, des Bundespräsidialamts und des Bundesverfassungsgerichts und der Zollbehörden verwendet. Auch Bundespolizei, Bundeswehr und das Technische Hilfswerk nutzen spezielle Kfz-Kennzeichen. Desweiteren zählen auch Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, Rote Kennzeichen, Grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Botschaftskennzeichen zu den Sonderkennzeichen.

Saisonkennzeichen

  • Seit 1997 können Fahrzeuge nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Sommer) zulassen
  • Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet und bei der Kfz-Versicherung kann gespart werden.
  • Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen
  • Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Strassenverlehr genutzt oder abgestellt werden
  • Erhältlich bei der Zulassungsstelle
  • nähere Informationen erhalten Sie auf der Sonderseite Saisonkennzeichen

Rotes Kennzeichen für Händler und Oldtimer

Rotes Kennzeichen
Rotes Kennzeichen
  • Rote Kennzeichen sind ausschliesslich für Probe- oder Überführungsfahrten zulässig
  • Sie werden nur an gewerbliche Nutzer wie Autohändler oder Hersteller ausgegeben (Kennzeichen mit Nummernfolge 06)
  • Privatleute können rote Nummernschilder z.B. für Bewegungsfahrten oder Überführungsfahrten eines Oldtimers beantragen (Kennzeichen mit Nummernfolge 07)
  • Die Nutzung muss in einem Fahrzeugscheinheft festgehalten werden
  • nähere Informationen erhalten Sie auf der Sonderseite Rotes Kennzeichen / Rote Nummernschilder

H-Kennzeichen / Oldtimer Kennzeichen

H-Kennzeichen für Oldtimer
H-Kennzeichen für Oldtimer
  • Das rechts platzierte "H" steht für für "Historisch"
  • Dieses Kfz-Kennzeichnen wird für Fahrzeuge verwendet, die älter als 30 Jahre sind
  • Das Fahrzeug muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen
  • Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA
  • Weitere Informationen zu Bedingungen für das H-Kennzeichen und den Vorteilen erhalten Sie auf der Sonderseite H-Kennzeichen

Grünes Kennzeichen

  • Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
  • Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit.
  • Zur Erteilung wird die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt benötigt.
  • Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind zweckgebunden. Wer ein solches Fahrzeug also anderweitig verwendet, begeht einen Verstoß gegen das Steuergesetz.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen
  • Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
  • Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
  • Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
  • Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
  • Kostet ca. 40 Euro pro Kennzeichen
  • Weitere Informationen zum Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf der Sonderseite Kurzzeitkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen
  • Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
  • Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
  • Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden.
  • Die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen variieren je nach Gültigkeitsdauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden.
  • Aussehen: führt das Kürzel des Zulassungsbezirkes, daneben eine rote Stempelplakette sowie eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern und einem Buchstaben (laufende Serie)

Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen
  • Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen.
  • Mittelbuchstaben fehlen.
  • Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die "7" in Hamburg für die Polizei.

Diplomatenkennzeichen / Botschaftskennzeichen

Diplomatenkennzeichen
  • Stehen dem diplomatischen Corps zur Verfügung und werden an Personal von Botschaften, sowie Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben
  • Ist an Sonderrechte geknüpft (z.B. freies Parken, Fahrer wird nicht angehalten)
  • Nummernschild fängt mit einer Null an
  • Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land
  • Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben, somit steht eine niedrige Zahl für einen hohen diplomatischen Rang

THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)

THW Kennzeichen
  • Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert.
  • Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben.
  • Tragen einheitlich das Unterscheidungszeichen mit den Buchstaben THW
  • Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen.
  • Fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen.