Quelle: Peter Atkins

Punkte in Flensburg abbauen

Punkteabbau im Verkehrszentralregister in Flensburg

[12.08.2015] | gl

Verkehrsdelikte werden im zentralen Kraftfahrtbundesamt in Flensburg registriert. Die Delikte werden unterschiedlich "bepunktet" - daher spricht man von einem Punktesystem. Diese Punkte können abgebaut werden - allerdings nur einmal in 5 Jahren.

Punkte in Flensburg abbauen durch Fahreignungsseminar

Punkte in Flensburg können durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden, das aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil besteht. Ein solches Seminar soll mehrfach verkehrsauffälligen Personen dabei helfen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Für die freiwillige Teilnahme an einem solchen Fahreignungsseminar wird bei einem Punktestand von 1 - 5 Punkten ein Punkt abgezogen (§ 4 Absatz 7 StVG).

Im verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars vermitteln speziell geschulte Fahrlehrer Kenntnisse zum verkehrssicheren Verhalten, Verkehrsregeln und Risikoinformationen bei Überschreitung dieser Regeln. Dieser erste Teil besteht aus zwei Seminarmodule zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Im verkehrspsychologischen Teil wird das Fahrverhalten der Teilnehmer durch Verkehrspsychologen untersucht, um anschließend durch gezielte Maßnahmen Veränderung im individuellen Fahrverhalten herbeizuführen. Dieser zweite Seminarteil umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird ausschließlich als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Diese Regelung zum Fahreignungsseminar gilt seit dem 1. Mai 2014. Sie ersetzte das bisherige "Aufbauseminar". Die neue Regeleung soll laut Gesetzgeber zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt werden.

Tilgungsfristen: Automatische Tilgung von Punkten in Flensburg

Punkte, die aufgrund von Ordnungswidrigkeit verhängt wurden, werden frühestens nach 2,5 Jahren automatisch aus dem Verkehrszentralregisters gelöscht (getilgt). Straftaten unterliegen einer Tilgungsfrist von 5 Jahren, Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung einer Tilgungsfrist von mindestens 10 Jahren. Neue Verstöße während einer laufenden Tilgungsfrist führen zur Verlängerung der Eintragungsdauer von bis zu 5 Jahren. Bei schwerwiegenden Delikten wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gibt es keine absolute Obergrenze. Seit 01.05.2014 gelten konkret folgende Tilgungsfristen:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt - 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten - 5 Jahre
  • Straftaten mit 2 Punkten - 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten - 10 Jahre