Polizeikontrolle
Quelle: Mobil in Deutschland

Änderung der StVO tritt in Kraft

Neue Regelungen und höhere Bußgelder

[27.04.2020] Auto-News | gl

Am 28. April 2020 treten in Deutschland neue Regelungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bereits am Vortag der Öffentlichkeit vorgestellt. Übergeordnetes Ziel der neuen Verordnungen ist der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie eine klimafreundlichere Mobilität. Insbesondere Radfahrer sollen durch die Änderung der StVO geschützt werden. Der neue Bußgeldkatalog traf aber auch auf heftige Kritik.

Bußgeldkatalog 2020: Deutlich höhere Strafen

Autofahrer müssen sich durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung auf deutlich höhere Strafen und Bußgelder einstellen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Schnellerer Führerscheinentzug für Raser

Eine der wichtigsten Neuerungen gilt für Temposünder. Wer inner- und außerorts die vorgeschriebene Geschwindigkeit mit 16 km/h überschreitet, kassiert laut neuer StVO nun einen Punkt in Flensburg. Hinzu kommen ein Bußgeld über 70 Euro innerhalb, oder 60 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften. Überschreitet ein Autofahrer das Tempolimit innerorts um 21 km/h, muss dieser neben einem Bußgeld von 80 Euro und zwei Punkten zusätzlich mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerorts greifen die Strafen mit 95 Euro und einem Monat Fahrverbot nun bereits ab einer Überschreitung von 26 km/h. Damit wird die Regelung, dass Temposünder, die innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell waren, mit einem Fahrverbot belegt werden, obsolet.

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der dpa, es gäbe bei Geschwindigkeitsverstößen keine ausreichende Differenzierung bezüglich der Gefährdungssituation. So werden Temposünder laut der neuen StVO sowohl inner- als auch außerorts deutlich früher mit einem Fahrverbot belegt. Auch FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic teilte mit, dem Bußgeldkatalog fehle es „teilweise an Maß und Mitte“.

Schutz von Unfallopfern und Einsatzkräften

Um einen besseren und schnelleren Einsatz von Polizei- und Rettungskräften zu gewährleisten, wurden gleich mehrere Regeln verschärft. Konnte es bislang schon teuer werden die Bildung einer Rettungsgasse zu behindern, geht es laut der neuen Regelung nun auch an den Führerschein. Zu den 200 bis 320 Euro Bußgeld, gesellt sich ein einmonatiges Fahrverbot. Das gilt auch, wenn man die Rettungsgasse benutzt um schneller durch den Stau zu kommen. Für eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen werden ab sofort 100 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg droht. Die Strafe für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigt von 35 auf 55 Euro. Auch generell wird das Parken an unübersichtlichen Stellen nun nicht mehr mit 15 sondern gleich mit 35 Euro Bußgeld geahndet.

Verbesserter Schutz für Radfahrer

Um die Mobilität des Radverkehrs sicherer zu gestalten und den Umweltschutz zu steigern, wurden zahlreiche Neuerungen eingeführt. So müssen Autos beim Überholen von Fahrrädern und Fußgängern nun mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerhalb von Ortschaften muss sogar ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden. Auch beim Parken müssen Autofahrer erhöhte Wachsamkeit zeigen: Der sogenannte Schutzstreifen, also ein gekennzeichneter Radweg, wird mit einem generellen Halteverbot belegt. An Einmündungen mit Radwegen muss nun ebenso auf mehr Abstand beim Parken geachtet werden. Hier sind acht Meter Abstand vorgeschrieben.

Auch Radfahrer müssen sich umgewöhnen

Radfahrern ist es ab sofort erlaubt, nebeneinander zu fahren, sofern dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Dafür kostet das Radfahren auf einem Fußgängerweg künftig 25 statt 15 Euro. Ebenfalls wird das Bußgeld für das Radfahren in falscher Richtung deutlich angehoben: statt den ehemals 15 Euro, werden nun 55 Euro fällig. Eine weitere Neuerung sind sogenannte Fahrradzonen. Analog zu Tempo-30-Zonen gilt hier eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Außerdem gelten Grünpfeile an Ampeln künftig auch für Radfahrer auf Radwegen. Ein neues Schild, der spezielle Grünpfeil für Radfahrer, wurde ebenfalls eingeführt. Zudem beschäftigen sich mehrere neue Schilder mit den Zweirädern: Ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge, sowie Schilder zum Markieren von Park- und Ladeflächen für Lastenräder oder die Kennzeichnung von Radschnellwegen ergänzen die neue StVO.

Zahlreiche weitere Neuerungen

Zu den oben beschriebenen Änderungen der StVO kommen noch zahlreiche weitere, große wie auch kleine Reformierungen: So werden Nutzer sogenannter "Blitzerapps" mit 75 Euro und einem Punkt verwarnt. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen innerorts zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Dadurch soll der Schutz von Fußgängern und Radfahrern weiter gestärkt werden. Für Autos von professionellen Carsharing-Firmen wird es künftig extra ausgezeichnete Parkflächen geben, auf denen mit einem speziellen Ausweis geparkt werden kann. Ebenso soll die Umweltbelastung der Innenstädte verringert werden. Das Verursachen von unnötigem Lärm, etwa durch das unnötige Aufheulen des Motors oder unnützes Umherfahren, kann künftig mit bis zu 100 Euro Verwarngeld belegt werden.

Weitere Informationen zur StVO-Novelle finden sich unter anderem auf der Webseite der Bundesregierung