Autos im Straßenverkehr
Quelle: Krasula/shutterstock

Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2022

Was bringt das kommende Jahr für Autofahrer?

[15.10.2021] Auto-News , Ratgeber | gl
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche neue Regeln und Änderungen für praktisch alle Verkehrsteilnehmer in Kraft. Im Folgenden sind alle Neuerungen für Autofahrer kompakt zusammengefasst. Vom Führerscheinumtausch bis hin zu neuen TÜV-Plaketten: KFZ-MAG.de hat den Überblick.

Scheckkarten-Führerschein wird Pflicht

Der graue- oder rosafarbene Lappen hat ausgedient: Alle Verkehrsteilnehmer, die zwischen 1953 bis 1958 geboren sind, müssen das alte Dokument spätestens bis zum 19.01.2022 in das neue und fälschungssichere Format umtauschen lassen. Wer danach noch mit dem alten Führerschein in eine Verkehrskontrolle gerät, muss ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen und den umgetauschten Führerschein nachträglich vorzeigen. Andernfalls wird erneut ein Bußgeld fällig. Der neue, kompakte Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet den Besitzer 25 Euro. Im darauffolgenden Jahr 2023 sind dann die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 verpflichtet, den Führerschein zu tauschen.

Straßenverkehrsordnung: Es wird teurer

Voraussichtlich bereits ab dem 1. November diesen Jahres tritt erstmalig die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Und die hat es in sich: Eine deutliche Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder bei Tempoverstößen steht bevor. Zudem wird es empfindliche Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse und diverse Parkverstöße geben. Zusätzlich soll die Sicherheit von Zweirädern mit neuen Überhol- und Abbiegeregeln für Autofahrer und LKWs verbessert werden.

Maskenpflicht für den Verbandskasten

Eine bislang noch nicht ratifizierte Änderung könnte auf den letzten Metern des Jahres noch eingeführt werden: Ab 2022 müssen Autofahrer vermutlich eine medizinische Maske im Verbandskasten mitführen. Dies soll aus hygienischen Gründen auch unabhängig von der Corona-Pandemie zur Pflicht werden.

Hauptuntersuchung für braune TÜV-Plaketten

Wer derzeit noch eine braune TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen trägt, muss im kommenden Jahr 2022 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Wurde die Prüfung des Fahrzeugs bestanden, erhält das Kennzeichen die neue, grüne Plakette und muss folglich 2024 erneut dem TÜV vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (PKW und Wohnmobile bis 3,5 t) gilt eine Drei-Jahres-Frist und es gibt die orangene Plakette. 

Versicherung: Neue Einstufungen

Für rund 9 Millionen Autofahrer ändert sich ab 2022 die Typklasseneinstufung ihrer Kfz-Versicherung. Bei der Neueinstufung durch die GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) gilt generell: Für die meisten Modelle wird es eine Veränderung nur eine Klasse nach oben oder unten geben. Nur der Nissan Juke 1.0 (Typ F16, seit 2019) und der VW E-Golf VII (Typ AU, seit 2016) verbessern sich jeweils um zwei Klassen. Einzig der Hyundai Kona 1.6 T (Typ OS, seit 2017), verschlechtert sich dagegen zwei Typklassen.

Neue Förderrichtlinien für E-Autos

Für Hybrid-Fahrzeuge ändert sich mit dem 01.01.2022 die E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern. Ab Jahresbeginn müssen Plug-in-Hybrid-Modelle statt den bisherigen 40 Kilometern, eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, um die Förderung zu erhalten. Ab 2025 sind es sogar 80 Kilometer. Die CO2 Emissionsgrenze von maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer bleibt jedoch bestehen.

Preiserhöhung an den Tankstellen

Ebenfalls ab dem 01.01.2022 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Das bedeutet, eine Tonne CO2 wird mit 30 Euro besteuert, was den Preis für Kraftstoffe entsprechend erhöht. Damit wird Benzin um ganze 8,4 Cent pro Liter und Diesel gleich 9,5 Cent pro Liter teurer. Experten schätzen gar, dass der Preis für Superkraftstoff 2022 auf 2 Euro pro Liter steigen kann.

Vorgeschriebene Assistenzsysteme

Im kommenden Jahr werden ab dem 6. Juli für alle typgenehmigten Pkw verschiedenste Assistenzsysteme in Serie vorgeschrieben. Dazu zählt auch der ISA-Assistent (Intelligent Speed Assistance), welches den Fahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen warnen soll. Weitere Assistenz-Systeme sind unter anderem die Black-Box, der Notbremsassistent und Notfall-Spurhalteassistent sowie die innovative Sperre für Alkoholfahrten.

Neue Vignetten für Österreich und Schweiz

Die neuen Vignetten für Österreich sind bereits ab Ende November dieses Jahres erhältlich. Die Vignette für 2022 erstrahlt in der Farbe „Marille“ und gilt von Dezember 2021 bis zum Januar 2023. Der Preis wurde lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Inflationsanpassung von 1,4 Prozent erhöht. Damit steigt der Preis für die Pkw-Jahresvignette auf 93,80 Euro. Die Vignette für 2 Monate kostet ab 2022 somit 28,20 Euro und das Zehn-Tages-Pickerl 9,60 Euro. Für Motorradfahrer schlagen die Preise mit 37,20 Euro, 14,10 Euro und 5,60 Euro zu Buche. Auch im kommenden Jahr kann die Vignette online gebucht werden. Wird das Kennzeichen direkt online registriert, entfällt das Kleben für den Fahrer.
In der Schweiz beträgt der Preis für die neue Jahresvignette nun 38 Euro, was nach wie vor 40 Franken entspricht. Die Vignette gilt in der Schweiz für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und für 14 Monate, also vom 01.12.2021 bis 31.01.2023. Für die Online-Variante müssen sich die Schweizer jedoch noch bis 2023 gedulden.