Winterreifen
Quelle: ADAC

Ab wann sollte man Winterreifen aufziehen?

Tipps und Informationen zum Wechsel auf Winterreifen

[27.11.2014] Ratgeber | sk

Jedes Jahr auf’s neue steht er an, der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Doch ab wann sollte man Winterreifen aufziehen? Und was bieten sogenannte Ganzjahresreifen? Fest steht: wer sich frühzeitig Gedanken dazu macht und sich vor dem ersten Frost um wintertaugliche Bereifung kümmert, vermindert die Unfallgefahr und muss kein erhöhtes Bußgeld fürchten.

Frühzeitig auf die richtige Bereifung umsteigen

Strassenglätte
Denken Sie daran, früh genug auf Winterreifen zu wechseln, Foto: © trendobjects

Das Aufziehen der Winterreifen wird meist bis zum ersten Frost aufgeschoben. Doch wann dieser auftritt, ist stark von der jeweiligen Region abhängig. Schon im beginnenden Herbst kann es zu plötzlichen Wetterumschwüngen kommen, so dass man frühzeitig von frostigen Temperaturen und winterlichen Straßen überrascht wird. Ist man dann noch mit der falschen Reifenart unterwegs, erhöht sich die Unfallgefahr um ein Vielfaches. Da der Gesetzgeber jedoch keinen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen festgelegt hat, hilft Faustregel „Winterreifen von O bis O – von Oktober bis Ostern“ orientieren. Es schadet jedoch nicht sich schon im September um die sogenannten M+S Reifen - steht für Matsch und Schnee – zu kümmern. Denn wer frühzeitig bei seinem Händler oder der Werkstatt vorbei schaut, hat nicht nur die volle Auswahl der verfügbaren Modelle, auch die Wartezeit für Montage und mögliche Nachbestellungen fällt geringer aus.

Worauf bei Winterreifen zu achten ist

Winterreifen sind für Temperaturen ab +7 Grad abwärts ausgelegt. Die verwendete Gummimischung ist in diesem Temperaturbereich weicher als die von Sommerreifen und hat dadurch mehr Bodenhaftung. Doch nicht nur die verwendeten Materialien sind ausschlaggebend für die Sicherheit. Ein besonderes Augenmerk sollte man auch auf die Profiltiefe haben. Hier sind zwar nur 1,6 mm als Mindestmaß festgeschrieben. Doch wer im Winter sicher unterwegs sein will, sollte ein Profil von mindestens 4 mm Tiefe auf den Pneus haben. Denn sofern die Reifen stark abgefahren sind, können sich die Lamellen nicht mehr ausreichend mit dem Untergrund verzahnen. Daraus resultiert ein verringerter Halt auf der Straße – unangenehmes Rutschen wird dadurch wahrscheinlicher. Zudem verlängert sich der Bremsweg und kann für ein Ausbrechen des Fahrzeugs sorgen.

Allwetterreifen eine Alternative?

Im Vergleich zu Winterreifen sind sogenannte Allwetterreifen (Ganzjahresreifen) in der Regel eine schlechtere Alternative. Zwar bieten diese teils gute Testresultate und in der Regel mehr Halt als übliche Sommerreifen, allerdings nutzen sie sich durch ihre ganzjährige Verwendung schnell ab. Dadurch verlieren sie auch ihre Vorzüge bei winterlichen Straßenverhältnissen. Achten Sie daher beim Kauf von Ganzjahresreifen auf die jährlichen Reifentests in der Fachpresse und behalten Sie die Profiltiefe stets im Auge.

Kennzeichnung von Winterreifen

Beim Kauf von Winterreifen ist die Kennzeichnung zu beachten: zum einen sollte auf den Reifen die M+S Kennzeichnung zu finden sein. Diese steht für „Matsch und Schnee“ und besagt, dass der Reifen für den Einsatz im Winter geeignet ist ist. Allerdings ist die Bezeichnung nicht geschützt und kann auch auf Billigimporten zu finden sein, die keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Daher sollte auf den ausgesuchten Winterreifen zusätzlich noch das Piktogramm "Berg mit Schneeflocke" und/oder eine stilisierte Bergkette zu finden sein. Diese Symbole bedeuten, dass die Wintertauglichkeit getestet wurde. Die Reifen halten also den widrigen Bedingungen im Winter stand.

Erhöhtes Bußgeld bei falscher Bereifung

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, sollte besonders aufpassen. Zum einen ist es grob fahrlässig, nicht mit einer angepassten Bereifung zu fahren. Zum anderen droht ein im Vergleich zu den Vorjahren erhöhtes Bußgeld. Bis zum letzten Jahr wurden Sommerreifenfahrer, die im Winter von der Polizei erwischt wurden, mit einem Punkt in Flensburg und mindestens 40 Euro Geldbuße bestraft. In diesem Jahr steigt die Untergrenze des Bußgeldes auf 60 Euro plus ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.