Autowaschen auf dem Privatgrundstück
Quelle: industrieblick

Autowaschen auf dem Privatgrundstück

Zuhause Auto waschen – was ist erlaubt und was nicht?

[17.08.2014] Ratgeber | gl

Bis vor ein paar Jahren war die Handwäsche des eigenen Autos in der heimischen Einfahrt ein gern gepflegtes Wochenendritual. Je nach Jahreszeit wurden Putzeimer, Waschmittel und Politur bereitgestellt und das Fahrzeug von all dem Dreck gereinigt, der sich unter der Woche darauf und darin angesammelt hatte. Doch wie sieht es heute mit der Autowäsche vor der eigenen Haustür aus? Ist sie heute überhaupt noch erlaubt?

Was ist erlaubt und was verboten?

Eine eindeutige Antwort auf Erlaubtes oder Verbotenes zu geben ist nicht so leicht. Der Bund regelt die Autowäsche auf privatem und öffentlichem Grund nicht per Gesetz, sondern gibt mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur einen Rahmen vor. Über die genauen Vorgaben entscheiden dann die Gemeinden. Dadurch entsteht ein Flickenteppich an Regelungen. Was in einem Ort erlaubt ist, kann im nächsten schon wieder verboten sein.

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Das Auto auf dem Privatgrundstück waschen - darf man das überhaupt? Foto: © Tom Wang

Doch warum wird so viel Aufhebens um eine kleine Autowäsche gemacht? Die Regeln und Rahmenbedingungen dienen in erster Linie dem Umweltschutz. Zum Beispiel ist die Autowäsche auf unbefestigtem Grund, also Schotter, Wiese, etc. überall verboten. Dies liegt daran, dass dort das Öl- und schmutzhaltige Waschwasser direkt im Boden versickern kann und somit fast ungefiltert ins Grundwasser gelangt. Wer sein Auto dennoch an solchen Orten wäscht begeht eine Ordnungswidrigkeit oder je nach Menge des Abwassers und dem Grad der Verschmutzung sogar eine Straftat. Die Strafen hierfür liegen zwischen 250 und 25.000 Euro oder im schlimmsten Fall sogar bei einer Freiheitsstrafe. Diese braucht aber nur zu fürchten, wer in großen Mengen das Grundwasser mit Waschwasser, Öl, Schwermetallen und anderem Autoreinigungsdreck verschmutzt.

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt jedoch nicht die Reinigung auf befestigtem, also bebautem Untergrund, zum Beispiel einer Garage oder einem Stellplatz. Und doch ist damit die Autowäsche nicht automatisch erlaubt. Die Gemeinde Starnberg erlaubt zum Beispiel die Autowäsche mit reinem Wasser, allerdings ohne die Hilfe chemischer Reinigungsmittel oder Werkzeugen wie Dampfstrahler. In vielen Gemeinden ist es verboten Schmutzwasser in die gleichen Kanäle wie Regenwasser zu leiten. Dies führt dazu, dass auf dem Grundstück ein spezieller Abfluss für solche Abwässer oder ein Ölabscheider installiert sein muss. Und selbst dann ist das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln oft verboten. Eine Motorwäsche ist aufgrund des hohen Abriebs von Öl, Schwermetallen und Kraftstoffen sowieso nur auf ausgeschriebenen Plätzen erlaubt und auf dem Privatgrundstück grundsätzlich verboten.

In vielen Gemeinden ist mittlerweile auch das abspritzen des Autos mit reinem Wasser untersagt, da sich auch dabei Öl- oder Kraftstoffreste von der Karosserie lösen könnten. Die Stadt Köln hat dieses Verbot sogar in ihrer Straßenordnung festgeschrieben und untersagt die Reinigung mit Wasser auf öffentlichen Straßen komplett. Und selbst wenn die Autowäsche auf der Straße von der Gemeinde nicht verboten wurde, so braucht man dafür eine kostenpflichtige Sondergenehmigung.

Vor dem Waschen informieren

Bevor man also zu Eimer und Tuch greift, sollte man sich bei der örtlichen unteren Wasserschutzbehörde über die geltenden Regelungen für die eigene Gemeinde informieren. Dort erfährt man in welchem Umfang die Fahrzeugreinigung auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist. Meist ist eine kurze Fahrt in die Waschstraße aber günstiger und vor allem umweltfreundlicher als eine Autowäsche Zuhause. Und wer dennoch gerne selbst Hand anlegt, hat in vielen Waschanlagen die Möglichkeit, in entsprechend präparierten Waschboxen seinen motorisierten Liebling selbst zu schrubben.