LKW Winter
Quelle: David Hanlon

Gefahr im Winter: Lkw-Dachlawinen nicht unterschätzen

Vorsicht vor Lkw-Dachlawinen

[25.11.2013] Ratgeber | sk

Der nahende Winter bringt wetterbedingt auch die Gefahr von Dachlawinen mit sich. Doch nicht nur für Fahrradfahrer und Fußgänger sind diese Minilawinen, die sich vor allem bei Tauwetter von Hausdächern lösen und unkontrolliert auf Bürgersteige abrutschen können, gefährlich. Auch auf Autobahnen oder Bundesstraßen kann ein ähnliches Phänomen für Probleme sorgen: im Winter transportieren viele Lkw ein frostiges Gefahrgut auf ihren Dächern, das in Form von Dachlawinen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.

Gefahr durch Dachlawinen bei LKWs

Mit Lkw-Dachlawinen sind Eisplatten gemeint, die sich bei hoher Geschwindigkeit von LKW-Dächern lösen und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährden. Die damit verbundene Gefahr wird von vielen LKW-Fahrern noch immer unterschätzt. Dabei sind allein Sie für die Beseitigung dieser Gefahrenquelle verantwortlich. Lkw-Fahrer sollten bei Frost vor Fahrtantritt immer das gesamte Fahrzeug checken und dabei auch das Dach ihres Anhängers nicht aussparen. Mit einem Besenstiel können Eis und Schnee dort schnell entfernt werden. Bundesweit gibt es zudem auf vielen Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen, um Lkw-Dächer sicher zu enteisen.

Da man als Autofahrer nicht auf die Vernunft anderer Verkehrsteilnehmer hoffen darf, sollte man im Winter vor allem bei LKWs Vorsicht walten lassen. Halten Sie ausreichend Abstand und achten Sie darauf, ob vom Dach des Lastkraftwagens Schnee oder Eis herabfällt. Vor allem beim Bremsen und in Kurven ist die Gefahr besonders hoch, dass sich eine Eisscholle löst.

Welche Kfz-Versicherung greift bei einem Schaden?

Ist es trotzt aller Vorsicht zu einem Schaden gekommen, ist es wichtig das Autokennzeichen des Verursachers zu notieren, Zeugen zu sichern und Beweise sicherzustellen. Mit diesen Informationen kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Sofern der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt lediglich die Möglichkeit einer Regulierung über die eigene Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko-Versicherung greift hier nicht.