Jahresvignetten: Bei Scheibenbruch Ersatz möglich

Kein neues "Pickerl" bei Fahrzeugwechsel

[10.05.2007] Ratgeber

Wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht, auf der eine österreichische oder Schweizer Jahresvignette klebt, muss der Autobesitzer der Plakette nicht unbedingt adieu sagen. Laut ADAC kann auf dem Kulanzweg Vignettenersatz geleistet werden.

Dies allerdings nur dann, wenn die beispielsweise durch Steinschlag oder einen Wildschaden demolierte Scheibe nicht mehr repariert und ein Anspruch gegenüber Dritten nicht geltend gemacht werden kann.

Österreich

Ersetzt wird in Österreich allerdings nur das 72,60 Euro teure Jahres-pickerl, und zwar von den beiden österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, der ÖSAG (Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft) in Salzburg sowie an den Grenzübergängen Salzburg, Kiefersfelden, Suben, Scharnitz, Brenner und Hörbranz.

Damit man überhaupt eine Jahresvignette bekommt, muss man in Österreich folgende Unterlagen dabei haben: Original-Jahresvignette (eventuell mit Scheibenteil), Trägerfolie mit Seriennummer der Original-Vignette (unterer perforierter Abschnitt) und die Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe.

Schweiz

In der Schweiz ersetzen alle rund um die Uhr geöffneten Zollämter die wertlos gewordene Jahresvignette durch eine neue. Einen Rechtsanspruch hat man aber auch hier nicht.  

In der Schweiz müssen die Werkstattrechnung sowie die Reste der alten abgelösten Vignette vorgelegt werden. 

Keinen kostenlosen Ersatz für die alte aufgeklebte Vignette gibt es in der Schweiz und Österreich, wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt. Die Vignette vom alten Fahrzeug kann nicht auf das neue übertragen werden. Beim Fahrzeugwechsel muss man sich grundsätzlich ein neues Pickerl kaufen. Allenfalls kann man sich vom Käufer des Wagens den Gegenwert auszahlen lassen.  

Generell sind Vignetten Kfz-gebunden und nicht übertragbar. Bei Manipulationen drohen teilweise drastische Strafen.