Autobahn
Quelle: ADAC

Stau: Bußgeld für das Aussteigen auf der Autobahn

Darf man bei Stau das Fahrzeug verlassen?

[21.08.2017] Ratgeber | gl

Wenn die Fahrzeuge auf der Autobahn Stoßstange an Stoßstange stehen und auch über einen längeren Zeitraum keine Bewegung zu erkennen ist, drängt es den ein oder anderen Autofahrer, sich die Füße zu vertreten. Gegebenenfalls drückt auch die Blase und man möchte sich Erleichterung verschaffen. Aber ist das Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn erlaubt? Denn auch wenn es sich um einen kilometerlangen Stau handelt und auf der Autobahn nichts mehr geht, müssen wichtige Verhaltensregeln beachtet werden.

Bei Stau gilt das Verbot, die Autobahn zu betreten

Wenn ein Autofahrer bei Stau auf der Autobahn das Auto verlässt, verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung. Diese besagt laut Paragraph 18 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung, dass die Fahrbahn nicht zu Fuß betreten werden darf. Laut Bußgeldkatalog muss man bei dem Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro rechnen.

Weder ist es erlaubt, sich die Füße zu vertreten, noch eine Zigarette zu rauchen oder ein Kind zu wickeln - da macht der Gesetzgeber keine Ausnahmen. Dieses Verbot hat ganz praktische Gründe: die Fahrer sollen jederzeit in der Lage sein, weiterzufahren oder auf eine Gefahrensituation zu reagieren. Zudem setzen sich Personen auf der Fahrbahn einem ungleich höheren Risiko aus, da sie von anderen Fahrzeugen erfasst werden können, sobald sich der Stau auflöst. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Rettungskräfte durch umstehende Personen auf der Fahrbahn behindert werden könnten.

Das Betreten der Autobahn ist nur erlaubt, wenn ein Unfallort abgesichert werden muss. Dabei müssen die Personen, die das Fahrzeug verlassen, jeweils eine Warnweste anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen zu werden. Sofort nach den Sicherungsmaßnahmen muss die Fahrbahn verlassen werden. In der Regel ist ein sicherer Platz hinter der Leitplanke zu finden.

Frühzeitig Rettungsgasse bilden

Wenn man auf einen Stau zufährt, sollte man andere Fahrer durch das Einschalten der Warnblinker auf die Störung aufmerksam machen. Fahren Sie möglichst langsam an das Stauende heranfahren und bilden Sie frühzeitig eine Rettungsgasse. Es ist wichtig, einen Radiosender mit Verkehrsfunk einzuschalten und ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wer diese Pflicht ignoriert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Standstreifen nur bei Notfällen nutzen

Es kommt immer wieder vor, dass einige Autofahrer bei einem Stau den Standstreifen nutzen, um zur nächst gelegenen Raststätte oder Abfahrt zu gelangen. Dieses Verhalten ist jedoch nicht nur gefährlich sondern auch verboten. Wer dagegen verstößt riskiert nicht nur Leib und Leben, sondern auch ein Verwarnungsgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Denn der Standstreifen, auch Pannenstreifen genannt, darf nur in Notfällen genutzt werden, zum Beispiel bei einer Panne oder technischen Problemen.

Wer den Standstreifen hingegen für einen Toilettengang missbraucht, verstößt gegen die StVO. „Wildpinklern“ droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Der Standstreifen darf lediglich als zusätzlicher Fahrstreifen genutzt werden, wenn die Polizei in Extremfällen dafür ausdrücklich die Erlaubnis erteilt. Zudem darf der Platz auf dem Standstreifen genutzt werden, um notdürftig Platz für die Schaffung einer Rettungsgasse zu machen.

Gefährliche Fahrmanöver verboten

Neben dem unrechtmäßigen Verlassen des Fahrzeugs bei Stau und der unzulässigen Nutzung des Standstreifens, sind bei Stau auf der Autobahn auch gefährliche Fahrmanöver wie rückwärts zu fahren oder gar zu wenden verboten. Dabei ist die zurückgelegte Strecke irrelevant. Falschfahrern droht eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Je nach Tatvergehen kann die Strafe jedoch noch höher ausfallen.