Strafzettel im EU-Ausland: Was tun?

Auch Auslandsknöllchen können vollstreckt eingetrieben werden

[08.08.2014] Ratgeber | sk

Wer mit dem Auto ins EU-Ausland fährt und sich nicht an die dortigen Verkehrsregeln hält, muss auch dort mit einem „Knöllchen“ rechnen. Wenn der Urlaub längst vorbei und man wieder zuhause im Alltag ist, kommt unangenehme Post: Ein Strafzettel mit Bußgeldforderung. Diesen zu ignorieren ist keine gute Idee, denn die EU-Länder unterstützen sich beim Eintreiben solcher Bußgelder. Doch nicht immer ist ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland rechtens. Wir klären Sie über die Voraussetzungen auf.

Beachten Sie die Besonderheiten im Ausland

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Bußgelder aus dem Ausland, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretungen, sollten genrell nicht ignoriert werden, da sonst extrem hohe Verzugs- und Bearbeitungsgebühren drohen, Foto: Free Images / Haap Media

Nicht überall gelten die gleichen Verkehrsregeln - auch innerhalb der EU nicht. Obschon man in Brüssel bemüht ist die Straßenverkehrsvorschriften anzugleichen, bestehen noch immer zahlreiche Unterschiede. Da manche Verkehrsvorschriften nicht den Gepflogenheiten hierzulande entsprechen, aber teilweise mit hohen Bußgeldern belegt sind, empfiehlt sich die Lektüre unseres Ratgebers zu bussgeldkatalog/punkte-in-flensburg/. Beachten Sie hierbei auch, dass ein Mautverstoß ebenfalls nachträglich geahndet werden kann und eine empfindliche Geldbuße mit sich bringt.

Kann man ein Auslandsstrafzettel einfach ignorieren?

Im Ausland über eine rote Ampel fahren und dann davon ausgehen, dass man durch das Überschreiten einer Ländergrenze rechtlich nicht mehr antastbar ist – diesem Trugschluss sind schon viele unterlegen. Doch: der lange Arm des Gesetzes holt einen auch in der Heimat ein. Sofern Sie Post von einer entsprechenden Behörde erhalten, sollten Sie jedoch genau hinschauen. Ein solches Schreiben kann unter bestimmten Voraussetzungen ignoriert werden:

  • Der Bußgeldbescheid muss in deutscher Sprache gehalten sein. Sollte er nur auf z.B. portugiesisch, niederländisch oder englisch vorliegen, ist er nicht rechtens und kann in Deutschland nicht vollstreckt werden.
  • Die internationale Zusammenarbeit greift erst ab einem Bußgeld von über 70 Euro inklusive Verfahrensgebühr. Summen darunter werden nicht verfolgt. Ausnahme bildet hier Österreich, dort genügt ein Mindestbetrag von 25 Euro. Sollten Sie die Zahlung jedoch verweigern und erneut in das entsprechende Land einreisen, drohen deutlich Höhere Strafen.

Sofern Sie einen gültigen Strafzettel erhalten haben, sollten Sie den fälligen Betrag zeitnah zahlen, da sonst exorbitante Verzugs- und Bearbeitungsgebühren drohen. Zur Bestimmung des fälligen Bußgeldes wird übrigens der Bußgeldkatalog des jeweiligen Landes herangezogen. Wenn z.B. das Überfahren einer roten Ampel im Ausland mit einem deutlich höheren Bußgeld als in Deutschland belegt ist, müssen Sie die höhere Auslandsstrafe zahlen.

Punkte aus dem Ausland werden nicht übernommen

Gute Nachrichten gibt es, was Punkte in Flensburg angeht. Denn in Deutschland werden lediglich Bußgelder durchgesetzt. Fahrverbote oder Punkte nicht. Wer also z.B. in Frankreich mit zu hohem Tempo geblitzt wurde, muss keinen Anstieg auf seinem Punktekonto in Flensburg befürchten. Allerdings sollten Sie aufpassen, wenn Sie erneut in ein Land einreisen, in dem sie als Verkehrssünder erwischt wurden. Wenn Sie Ihre Rechnung nicht beglichen haben droht die Autokralle.

Ein Einspruch will gut überlegt sein

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Einspruch gegen ein Knöllchen aus dem Ausland einzulegen, sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Denn wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, drohen unter Umständen hohe Bearbeitungsgebühren, wohingegen viele Länder auch einen Rabatt versprechen wenn die Bußgeldschuld schnell beglichen wird. Legen Sie daher nur Widerspruch ein wenn berechtigte Zweifel bestehen. Zum Beispiel Wenn sie zu der angegeben Zeit nachweislich nicht am angegebenen Ort waren.