Verkehrsregeln und Vorschriften im Ausland

In vielen Urlaubsländern gelten besondere Vorschriften für den Straßenverkehr

[10.07.2014] Ratgeber | gl

Für die meisten Deutschen ist das Auto immer noch das bevorzugte Reisemittel wenn es in den Urlaub geht. Bei Fahrten ins Ausland sollte jedoch beachtet werden, dass sich verschiedene Verkehrsregeln und Vorschriften von denen hierzulande unterscheiden. Um unangenehme Strafen bei der Urlaubsfahrt mit dem Auto zu vermeiden, haben wir für Sie die wichtigsten Unterschiede zusammengestellt.

Unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb von Ortschaften

Autoreise
Beim Urlaub mit dem Auto sollten Sie sich eingehend über die landesspezifischen Verkehrsregeln informieren, Foto: Nobilior

Zwar gilt in den meisten Ländern innerhalb von Ortschaften die maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h, jedoch gibt s Ausnahmen. In Polen darf zum Beispiel zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr auch 60 km/h gefahren werden. In Bosnien und Herzegowina kann man Ortschaften generell mit 60 km/h durchfahren. Deutlicher sind die Unterschiede außerhalb von Ortschaften. In Finnland und Österreich gelten dieselben Regeln wie Deutschland: Hier dürfen Sie 100 km/h fahren. In Bosnien und Herzegowina, Irland, Dänemark, Montenegro, Liechtenstein, Mazedonien, Malta, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, Zypern, der Schweiz und in den Niederlanden sind nur Tempo 80 erlaubt. In den meisten übrigen Europäischen Ländern gilt außerorts 90, in Großbritannien 96 km/h.

Auch auf Autobahnen unterscheidet sich das Tempolimit

Unlimitiert schnell fahren darf man eigentlich nur in Deutschland - und das auch nur auf einigen Autobahnen-Abschnitten, die keinem Tempolimit unterliegen. In Norwegen ist die Geschwindigkeit auf 90 km/h begrenzt, in Zypern auf 100 und Großbritannien auf 112 km/h. Tempo 120 kann in Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, den Niederlanden, Portugal, der Schweiz, Serbien, Spanien und der Türkei gefahren werden. In sämtlichen anderen EU und Umgebungsstaaten ist 130 km/h der Maximalwert.

In vielen Ländern muss ganztägig das Licht eingeschaltet bleiben

In mittlerweile 20 europäischen Staaten ist es Pflicht, beim Autofahren das Licht einzuschalten. Diese Lichtpflicht herrscht unter anderem in folgenden Staaten: Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn muss das Licht nur außerorts und auf Autobahnen eingeschaltet bleiben. Tagfahrleuchten sind jedoch nicht in jedem Land als Abblendlichtersatz zugelassen: nur Italien und alle skandinavischen Länder mit Ausnahme von Norwegen lassen dies zu. In den anderen Ländern wird es jedoch stellenweise geduldet. Wer auf der sicheren Seite sein will schaltet einfach das Abblendlicht ein. Zudem ist in Ungarn die Benutzung des Fernlichtes in jedem Falle untersagt. In Spanien muss stets ein kompletter Satz Ersatzglühbirnen für die Scheinwerfer im Handschuhfach mitgeführt werden. Mit kaputtem Licht kommen Sie nicht einmal über die Grenze.

Diese Dinge sollten Sie stets mit sich führen

Inzwischen ist die Warnweste auch in Deutschland zur Pflicht geworden. Doch während in Deutschland lediglich eine Warnweste genügt, muss z.B. in Frankreich für jede im Fahrzeug befindliche Person eine Warnweste bereit liegen. Statten Sie sich also rechtzeitig aus. Die richtige Warnweste erkennen Sie an dem Kontrollzeichen EN 471. Brillenträger müssen in Spanien außerdem stets eine Ersatzbrille bzw. Ersatzlinsen mit sich führen. Wenn Sie in ein Land mit Maut-Stationen reisen, sollten Sie zudem immer über einen angemessenen Vorrat an Bargeld verfügen, da nicht jede Station über ein Kreditkarten oder EC-Zahlungssystem verfügt. In Frankreich muss zudem ein bestimmt genormter Alkoholtest mitgeführt werden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.

Was Sie sonst noch beachten müssen

Viele Länder haben Verbote, welche für deutsche Autofahrer ungewohnt sein können. So darf in Belgien an Verkehrskreuzungen kein U-Turn gemacht werden, manche Länder konfiszieren Navigationsgeräte mit Blitzer-Alarmsystem und nicht alle Länder tolerieren Kinder unter zehn Jahren auf dem Beifahrersitz, auch nicht mit Kindersitz. In Spanien und Großbritannien werden zudem Fahrzeuge von Fahranfängern gekennzeichnet. Achten Sie in GB daher auf ein grünes P am Kofferraum und in Spanien auf ein L. Dann heißt es: besonders vorsichtig fahren und genügend Abstand halten. Zudem sollten Sie es kategorisch unterlassen, Alkohol zu trinken wenn Sie im Ausland Autofahren. Die Promillegrenzen sind von Land zu Land unterschiedlich und in Italien droht sogar eine Enteignung des Fahrzeugs. In Österreich ist es ratsam, bei einem Unfall die Kontaktdaten des Unfallgegners selbst aufzunehmen. Sonst droht eine „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro, wenn der Polizeiruf vermeidbar war. Zudem sollten Sie Bußgelder unmittelbar begleichen: In Slowenien werden z.B. Ausweispapiere beschlagnahmt und in Kroatien dürfen Unfallfahrzeuge, die nicht von der Polizei freigegeben wurden, das Land nicht verlassen.