Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen für Deutschland

[25.11.2011] Ratgeber

Unsere Nachbarn im Süden nutzen sie bereits. In der Schweiz und in Österreich sind die so genannten Wechselkennzeichen schon lange eine Alternative zur herkömmlichen Versicherung des Zweit- oder Drittwagens. In der Schweiz etwa nutzen bis zu zehn Prozent der Autofahrer diese Art der KFZ Registrierung. Nun wird auch eine Einführung in Deutschland angestrebt. Hierzulande wird man allerdings mit einigen Einschränkungen rechnen müssen.

Was ist ein Wechselkennzeichen

Im Grunde ermöglicht ein Wechselkennzeichen das Nutzen mehrerer Fahrzeuge über ein und dasselbe Kennzeichen. Wer nun zum Beispiel ein Cabrio und einen Combi besitzt und in Zukunft ein solches Kennzeichen nutzen möchte, hat an beiden Fahrzeugen ein Grundkennzeichen, welches die eindeutige Identifizierung des jeweiligen Fahrzeugs ermöglicht, und außerdem noch einen zweiten Kennzeichenteil, welcher an dem jeweils genutzten Fahrzeug angebracht werden muss.

Das heißt also, will man im Sommer mit dem Cabrio eine Spritztour unternehmen, dann wechselt man das Kennzeichen vom Kombi an den Zweitwagen. Das Auto ohne vollständiges Kennzeichen muss dabei auf privatem Gelände, wie der Einfahrt oder der Garage, abgestellt werden und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Vorteile eines solchen Kennzeichens

Die Einführung dieser Neuerung sollte, damit sie auch von möglichst vielen Bundesbürgern genutzt wird, ausschlaggebende Vorteile für sich verbuchen können. Diese wurden allerdings, zum Beispiel im Vergleich zu unseren Nachbarn, durch Politik und Versicherungsvereinigungen immer weiter beschnitten, was zu einer Aufweichung etwaiger Nutzungsvorteile führt.

Im Prinzip ist die Registrierung eines Zweit- oder Drittwagens über ein Wechselkennzeichen einfacher und mit weniger Bürokratie verbunden. Des Weiteren haben sich vor allem Besitzer von Wohnmobilen, Oldtimern und Cabriolets, also klassische Zweitwagen, welche auch wirklich nur parallel und nicht gleichzeitig zum Erstauto genutzt werden, gewünscht, dass die zusätzlichen Fahrzeuge, ähnlich wie in der Schweiz, von der KFZ Steuer befreit würden und die Versicherung des Erstwagens, bei einem angepassten Beitrag, auch für die anderen Fahrzeuge im Gesamten gilt.

Die Regierung hat dem Modell aus der Schweiz allerdings in weiten Teilen den Rücken zugekehrt, da sie zu hohe Steuereinbußen befürchtet. Das bedeutet, dass die KFZ Steuer für Autos mit Wechselkennzeichen voll und für jeden Wagen gezahlt werden muss. Inwieweit die Besteuerung eines für den Moment der Wechselnutzung nicht für die Straßen zugelassenen Fahrzeugs legitim ist, wird sich noch zeigen müssen. Es verwundert jedenfalls, dass man für ein Auto Steuern zahlen soll, welches man nicht nutzen darf.

In Bezug auf die Autoversicherung herrscht bisher noch weitgehend Unklarheit. Einige Versicherer haben angekündigt, spezielle Wechselkennzeichen-Tarife vorzustellen. Diese sollen nicht in Konkurrenz zu den Zweitwagentarifen stehen und speziell angepasst werden. So werden gegebenenfalls die Versicherungen für den Oldtimer oder das Cabrio günstiger. Wie viele der Assekuranzen tatsächlich angepasste Tarife vorstellen werden, ist noch ungewiss und wird sich nächstes Jahr, etwa durch einen KFZ Versicherungs-Vergleich, feststellen lassen.

Die Nutzung eines Wechselkennzeichens richtet sich somit vor allem an Besitzer eines Zweitwagens, der nur zu Spaßzwecken unterhalten wird und nicht als Nutzfahrzeug dient. Familien, welche beide Autos parallel benutzen, profitieren nicht von den neuen Kennzeichen, welche voraussichtlich im nächsten Jahr eingeführt werden sollen.

Die Politik und Autoindustrie erhoffen sich einen Kaufimpuls in Bezug auf Elektroautos oder spritsparende Kleinwagen, welche dann im urbanen Gebiet genutzt werden, während man am Wochenende mit der Familie und dem großen Auto Ausflüge macht. Inwieweit der Bürger im nächsten Jahr durch die sehr spezialisierten Vorteile von dem Konzept der Wechselkennzeichen überzeugt ist, wird sich zeigen müssen.