Worauf Sie bei Mietwagen im Ausland achten sollten

Mietwagen - Autos im Ausland mieten

[06.06.2013] Ratgeber

Im Auslandsurlaub bieten Mietwagen ein deutliches Plus in Sachen Flexibilität und Mobilität, gerade wenn man das Land auf eigene Faust erkunden möchte. Da Qualität und Preisunterschiede bei den Anbietern vor Ort oft nur schwer zu überschauen sind, ist es ratsam, sich schon im Vorfeld zu informieren und das gewünschte Fahrzeug vor der Abreise zu buchen oder zumindest zu reservieren. Dabei empfehlen sich vor allem Verträge in deutscher Sprache, um ärgerliche Kostenfallen oder Versicherungsprobleme zu vermeiden.

Mietwagen im Ausland
Achten Sie bei Inanspruchnahme von Mietwagen im Ausland vor allem auf versteckte Kostenfallen, Foto: © olly

Achten Sie auf versteckte Kosten

Oftmals verlangen Mietwagen-Anbieter im Ausland vermeidbare Kostenaufschläge von bis zu 20 Prozent z.B. für das Eintragen eines zweiten Fahrers, für Personen unter 21 oder 25 Jahren oder für die Bereitstellung des Fahrzeugs am Zielflughafen. Zudem fallen häufig Rückführungskosten an, wenn der Abgabeort nicht dem ursprünglichen Abholstandort entspricht. Um Kosten im Vorfeld vergleichen zu können, lohnt sich der Besuch auf einem Mietwagen-Preisvergleichsportal wie z.B. cardelmar.de. Derartige Dienste bieten zusätzliche Vorteile wie eine kostenlose Stornierung, einen Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall und zudem transparente Kundenbewertungen. Über eine Service-Hotline kann zudem eine persönliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Autos im Ausland nur mit Vollkasko Versicherung mieten

Um sich optimal vor einem Schadensfall im Ausland abzusichern, empfiehlt es sich stets eine Vollkasko Versicherung abzuschließen. Dabei sollten vor allem Versicherungsmodelle ohne Selbstbeteiligung in Betracht gezogen werden. So können auch Kosten für kleine Missgeschicke, wie Blechschäden oder Lackkratzer effektiv eingegrenzt werden. Denn gerade in südlichen Ländern werden derartige Schäden, die schnell durch Unachtsamkeit Dritter am Mietwagen entstehen können, nicht ernst genommen und nur mit einem müden Lächeln quittiert - ganz im Gegensatz zur Autovermietung.

Vor Abschluss der Versicherung sollte sich der Versicherungsnehmer informieren, welche Punkte im Schadensfall abgedeckt werden. So sind zum Beispiel Schäden, die auf unbefestigten Straßen entstehen, oftmals nicht im Versicherungsumfang enthalten. Auch die Deckungssumme des Mietwagens muss vor der Unterzeichnung besonders unter die Lupe genommen werden. Ist diese zum Beispiel niedriger als eine Million Euro, kann der Mieter im Unglücksfall auf den restlichen Kosten, die schnell über dieser Summe liegen können, sitzen bleiben.

Zwar ist Mietwagen-Zubehör, wie ein Dachgepäckträger, in der Regel über die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl mitversichert, jedoch sollten auch hier vorab die Allgemeinen Bedingungen des Automietvertrags geprüft werden. Ist der Diebstahlschutz eingeschränkt, muss im Mietvertrag explizit darauf hingewiesen werden.

Bestehende Schäden am Mietwagen protokollieren

Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags, sollte der Mietwagen von außen und innen auf Beschädigungen untersucht werden. Kratzer, Dellen oder sonstige Schäden sind zu protokollieren und schriftlich in den Vertrag aufzunehmen. Sofern möglich, sollten Sie die Schäden auch auf Fotos festhalten.

Bei der Rückgabe des Autos empfiehlt ist es ratsam, auf das Einwerfen der Wagenschlüssel in Abgabefächer oder Postkästen zu verzichten. Sofern eine persönliche Übergabe möglich ist, sollte diese immer vorgezogen werden. Bei der Rückgabe sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Wagen ohne Schäden pünktlich am Übergabestandort abgegeben wurde. Nur so lassen sich spätere Zahlungsaufforderungen für vermeintliche Beschädigungen oder Verspätungen vermeiden.