Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Aufnahmen von sogenannten Dashcams grundsätzlich zulässig. Permanente Aufnahmen des Straßenverlehrs hingegen nicht.
Falschparken kann nicht nur teuer werden, wenn man ein Knöllchen kassiert. Im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug abgeschleppt. Doch was ist, wenn man früh genug wieder am Auto ist und das Abschleppen verhindern kann?