Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen

Übersieht ein Autofahrer um ein Uhr nachts auf einer Bundesstraße ein 40 km/h-Schild und wird er mit Tempo..

[19.01.2007] Recht
Übersieht ein Autofahrer um ein Uhr nachts auf einer Bundesstraße ein 40 km/h-Schild und wird er mit Tempo 140 geblitzt, so kann er dennoch nicht mit einem zweimonatigen Fahrverbot belegt werden.
Grund: Schild wurde zwar wegen Rollsplitt eingerichtet, aber die Gefahr bestand nicht mehr. Zudem war das Schild nur an einer Stelle platziert worden.

Oberlandgericht Celle, 222 Ss 38/03 OWI