Tachomanipulation

Urteile gegen Tachomanipulierer

[06.02.2012] Recht

Erstmals wird im großen Stil gegen "Tachomanipulierer" vorgegangen. Doch nach wie vor unternehmen viele Fahrzeughersteller zu wenig gegen diese Bedrohung, wie das Fachmedium »kfz-betrieb ONLINE« aktuell berichtet.

Knapp ein Jahr nach einer europaweit durchgeführten Großrazzia gegen Tachomanipulierer hat die Staatsanwaltschaft München I jetzt gegen den ersten Beschuldigten Anklage erhoben. Im Rahmen der Aufarbeitung der Aktion sind 89 Beschuldigte und 120 weitere Verdächtige Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

In dem aktuellen Verfahren werden dem Beschuldigten 56 Fälle von Tachomanipulation und Beihilfe zum Betrug zur Last gelegt. Jahrelang soll der Autohändler und Gutachter die Kilometerstände von Fahrzeugen manipuliert und falsche Gutachten angefertigt haben. Der entstandene Schaden soll mindestens 40.000 Euro betragen.

Die Abklärung weiterer 300 Verdachtsfälle wird laut Staatsanwaltschaft zeigen, ob gegen ihn eine weitere Anklage erhoben werden wird. Für gewerbsmäßigen Betrug drohen dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe sowie bis zu ein Jahr für die Manipulation von Wegstreckenzählern.

Ins Rollen kam der Prozess mit einem großangelegten Schlag der Ermittler von der Kriminalpolizei München gegen "Tachomanipulierer" am 15. März 2011. 500 Beamte durchsuchten damals nach umfangreichen Ermittlungen mehr als 150 Wohnungen und Firmen in Deutschland sowie in weiteren europäischen Ländern. Die Razzia führte vor Augen, dass sich Tachomanipulationen mittlerweile vom Kavaliersdelikt zu einem regelrechten Geschäftsmodell mit vielfältigen wirtschaftlichen Interessen entwickelt haben.