Illegales Motortuning
Lachgas führt zu Motorschäden
Seit dem Kinohit "The Fast and the Furious", der von illegalen Straßenrennen handelt, wird Motortuning via Lachgaseinspritzung auch außerhalb der USA immer populärer. Die Werbung für diese NOS-Systeme verspricht bis zu 100 Prozent Mehrleistung durch die Einspritzung von Lachgas. Dabei wird selten erwähnt, dass diese Art von Motortuning die zusätzlichen Pferdestärken nur über wenige Sekunden bieten kann.
Die Einspritzung von Lachgas kann nur ganz kurz eingesetzt werden - eine längere Zuführung würde sofort zum Motorexitus führen.
Die Systeme, die heute angeboten werden, sind weder exakt auf die jeweiligen Autos abgestimmt noch für dauerhaften Vollgasbetrieb ausgelegt, wie er speziell auf deutschen Autobahnen möglich ist.
Die mit dieser Art von Leistungssteigerung verbundenen Risiken sind vielfältig: Zum einen ist Lachgas-Tuning illegal, da es nicht zulassungsfähig ist, wie Dipl. Ing. Jürgen Krause vom RWTÜV erklärt: "Einer TÜV-Prüfung für eine Lachgaseinspritzung steht allein schon die Tatsache im Weg, dass weder der obligatorische Abgastest noch exakte Messungen der Motorleistung oder der Fahrleistungen möglich sind. Da das Lachgas immer nur wenige Sekunden eingespritzt werden kann, ist die vorschriftsmäßige Durchführung dieser Tests unmöglich. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Sicherheit bei Undichtigkeiten im Lachgassystem und die Frage der Zulässigkeit von Lachgas-Transporten, da hier auch Gefahrgut-Vorschriften zu beachten sind."
Ohne TÜV-Gutachten kann diese Art der Leistungssteigerung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer dennoch eine Lachgaseinspritzung installiert, verliert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, was schwere Folgen haben kann wie Verkehrsanwalt Goetz Grunert aus Berlin erklärt: "Das Fahrzeug steht nach Erlöschen der Betriebserlaubnis einem nicht zugelassenen Fahrzeug gleich. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und mit 3 Punkten in Flensburg rechnen. Die Gerichte akzeptieren keinesfalls die Ausrede, man dachte, es sei alles legal. Außerdem droht der Verlust des Versicherungsschutzes mit der Folge, dass bei Schadensersatzansprüchen direkt auf den nicht mehr versicherten Fahrzeughalter zurückgegriffen werden kann."
Grundsätzlich führt die Montage einer Lachgaseinspritzung automatisch zum Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller: "Wir haben mehrere Zuschriften von Autobesitzern erhalten, die mit solchen NOS-Systemen Motorschäden hatten, die zum Teil mehr als 10.000 Euro kosteten", weiß Michael Lauer, Geschäftsführer des VDAT e.V. zu berichten.
"Natürlich lehnten die jeweiligen Autohersteller die kostenlose Reparatur ab. Damit bleibt diesen Autobesitzern nur die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche gegen die Firma zu richten, bei der die Lachgaseinspritzung gekauft wurde. In der Realität ist das aber meist vergeblich, denn die Vertreiber dieser meist aus den USA importierten Systeme sind vor allem Hinterhof-Werkstätten ohne jeglichen finanziellen Background, die gar nicht in der Lage sind, für teure Motorschäden aufzukommen."
Damit bleibt der Besitzer eines mit Lachgas getunten Autos oft auf seinem teuren Motorschaden sitzen. Das kann weitere schwerwiegende Folgen haben, wenn das Auto finanziert oder geleast ist und der Umbau ohne Zustimmung des Finanzinstitutes durchgeführt wurde.
"Grundsätzlich kann man sagen, dass die Autofahrer statt auf Tuning durch Lachgaseinspritzung besser auf konventionelles Tuning setzen sollen. Die Mitglieder des VDAT e.V. bieten grundsätzlich keine Lachgas-Systeme an, da sie keine TÜV-Zulassung besitzen und damit illegal sind", weiß VDAT Geschäftsführer Michael Lauer. "Dafür gibt es bei den in unserem Verband organisierten Unternehmen seriöses, konventionelles Tuning mit VDAT Gütesiegel und einer umfassenden Garantie."