EU-Reifenlabel
Quelle: Goodyear

EU-Reifenlabel - Neue Richtlinien für Autoreifen

Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung - das EU-Reifenlabel

[16.10.2012] Reifen | gl

Seit November 2012 müssen Autoreifen, die in der EU als Neuware verkauft werden, mit dem EU-Reifenlabel gekennzeichnet werden. Das verlangt die Europäische Reifen-Kennzeichnungsverordnung. Das neue Label zeigt eine plakative Bewertung der drei Kriterien Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und Außengeräusch. Das Kennzeichnungssystem orientiert sich an bereits bekannten Bewertungssystemen und ist vergleichbar mit der Energieklassen-Kennzeichnung von Haushaltsgeräten. Das Reifenlabel soll den Kunden beim Kauf von Autoreifen einen einfachen Vergleich ermöglichen.

Label gemäß Europäischer Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Das neue Label gemäß Europäischer Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung, Foto: wdk

Die Berwetungsklassen sind wie folgt gegliedert:

  • Kraftstoffeffizienz in Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
  • Nasshaftung in Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
  • Externes Rollgeräusch angegeben in Dezibel

Die neue EU-Verordnung schreibt vor, dass die Eigenschaften eines Autoreifens in den Kriterien Rollwiderstand und Nasslaufeigenschaften nach sieben Abstufungen von A (sehr gut) bis G (miserabel) einzuteilen sind. Zudem muss das Abrollgeräusch in dB angegeben werden. Auch die Größe des Labels ist genau definiert. Die Regelung gilt übrigens auch für Winterreifen. Allerdings werden für diese Reifenart weitere relevante Kriterien wie z.B. Bremseigenschaften auf glattem Untergrund noch nicht berücksichtigt, werden in den zuständigen EU-Gremien jedoch diskutiert.

Die neue EU-Verordnung gilt nicht für folgende Reifen:

  • Motorradreifen
  • Runderneuerte Reifen
  • Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
  • Notreifen des Typs T
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser = 254 mm (10?) oder = 635 mm (25?)
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind

Kritik am EU-Reifenlabel

Die Idee des Reifenlabels ist die einfache Vergleichsmöglichkeit der unterschiedlichen Produkte anhand von wenigen grundlegenden Kriterien. Allerdings hat das Europäischen Parlament bei der Neuregelung einen wichtigen Punkt außer Acht gelassen: wer kontrolliert die Angaben des Reifenlabels? Bislang können die Hersteller die anzugebenden Werte für ihre Reifen selbst ermitteln. Somit muss der Kunde der Ehrlichkeit und Seriosität der Angaben vertrauen. Diese fehlende Kontrolle sorgt auf Seiten von Automobilclubs und Verbrauchervereinigungen immer wieder für Kritik. Somit liegt es sowohl in den Händen der EU-Kommission als auch der Mitgliedsländer, verlässliche Marktüberwachungssysteme einzuführen.