Privates Carsharing

Privates Carsharing wird immer beliebter

Privates Carsharing: Stolperfallen bei der Kfz-Versicherung

[16.09.2013] Carsharing | sk

Carsharing ist im Kommen - vor allem in den deutschen Ballungszentren. Das zeigen die steigenden Nutzerzahlen kommerzieller Carsharing-Anbieter. Laut dem Bundesverband CarSharing (bcs) nutzten im vergangenen Jahr knapp eine halbe Million Menschen die unterschiedlichen Mobilitätsangebote im Bereich Carsharing. Dabei wurde bislang vor allem zwischen dem stationsbasierten CarSharing und sogenannten "Free Floating" Anbietern unterschieden. Seit einiger Zeit gesellt sich jedoch noch eine dritte Sparte zu diesen Mobilitätsangeboten: Das private Carsharing.

Vorteile von privatem Carsharing

Dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) zufolge steht ein Privatauto im Schnitt 23 Stunden am Tag herum. Was liegt da näher, als es in der "Freizeit" anderen Personen zu überlassen und dafür Geld zu verlangen? Das klingt nach einer Win-Win-Situation für beide Seiten. So bietet privates Carsharing für einen Fahrzeughalter eine interessante, zusätzliche Einnahmequelle, durch die ein Teil der Unterhaltskosten gedeckt werden kann. Der Mieter hingegen spart sich die Anschaffung und die laufenden Kosten eines eigenen Autos und kann flexibel auf ein Fahrzeug zurückgreifen, wenn er wirklich eines benötigt. Zudem zahlt er beim privaten Carsharing im Schnitt weniger als bei gewerblichen Anbietern oder Mietwagen-Dienstleistern.

Stolperfallen bei der Kfz-Versicherung

Komplikationsfrei ist das private Autoteilen aber nicht. Gerade der Autobesitzer sollte im Vorfeld einige Aspekte beachten um Risiken im Vorfeld zu minimieren. Das unabhängige Kfz-Versicherungsportal Check24 erklärt, auf welche "Stolperfallen" bei Steuer und Autoversicherung zu achten ist. Wer haftet etwa für Schäden, die während einer Mietfahrt entstehen? Diese Frage muss im Vorfeld mit der Kfz-Versicherung geklärt werden. In der Regel reguliert diese den Schaden nur, wenn der Fahrerkreis im Versicherungsvertrag offen gehalten ist. Dann greift entweder die Kfz-Haftpflicht oder die Kaskoversicherung. Häufig ist der Kreis der versicherten Personen jedoch vertraglich eingeschränkt um bei der Versicherungsprämie zu sparen. Daher ist es sinnvoll, die Kfz-Versicherung frühzeitig zu informieren und den Fahrerkreis entsprechend zu erweitern. Allerdings muss bedacht werden, dass sich dadurch in der Regel der Versicherungsbeitrag erhöht, da sich durch mehrere Fahrer das Versicherungsrisiko für die Assekuranz erhöht.

Problem Selbstbeteiligung im Schadensfall

Vorsicht ist vor allem bei der Kaskoversicherung geboten. Vertraglich ist meist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherte die Reparaturkosten zu einem gewissen Teil selbst zahlen muss. Eine Privathaftpflichtversicherung des Fahrers deckt von ihm verursachte Schäden am Auto in der Regel nicht ab. In den meisten Verträgen sind geliehene oder gemietete Gegenstände explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mit einem Leihvertrag kann das Risiko eines Schadens am eigenen Auto beim Carsharing von Privat auf den Mieter übertragen werden. Verkehrsrechtlich geprüfte Verträge bieten beispielsweise der ADAC und der Verkehrsclub Deutschland an. Ergänzend kann eine vereinbarte Kaution etwaige Schäden, die der Carsharing-Nutzer verursacht, zumindest teilweise abdecken.

Spezielle Versicherungspakete für privates Carsharing

Die meisten Plattformen für privates Carsharing wie Tamyca, Autonetzer oder Nachbarschaftsauto wissen um die Problematik der Kfz-Versicherung bei privatem Carsharing und bieten spezielle Versicherungspakete an. Der Kunde schließt beim Mieten automatisch eine solche Zusatzversicherung ab. Dann ist etwa der Schadenfreiheitsrabatt des Halters geschützt und ein Kfz-Schutzbrief für den Pannenfall inklusive. Die Vorteile dieses Systems: Der Mieter zahlt die Zeche, der Verleiher muss seine Kfz-Versicherung nicht anpassen.

Carsharing-Einkünfte bei der Steuererklärung

Wer sein Auto privat gegen Geld verleiht, sollte außerdem das Finanzamt im Hinterkopf behalten. Wenn der Wagen regelmäßig gebucht wird, sind die Einnahmen dem Finanzamt anzuzeigen. Bei der Steuererklärung ist es wichtig, dass aus der Aufstellung der Carsharing-Einkünfte hervorgeht, dass die Einnahmen die Unterhaltskosten für das Fahrzeug nicht übersteigen. Ansonsten gelten sie als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, für die Gewerbesteuer fällig wird.

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